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Bürgerservice

Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerben Überprüfung

Leistungsbeschreibung

Wer ein überwachungsbedürftiges Gewerbe anmelden möchte, muss durch die zuständige Stelle seine Zuverlässigkeit als Gewerbetreibende/Gewerbetreibender überprüfen lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Führungszeugnis (Beleg-Art O, zur Vorlage bei Behörden)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Personalausweis
  • ggf. Handelsregisterauszug
  • ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
  • ggf. Erlaubnisurkunde
  • ggf. Handwerkskarte
  • im Vertretungsfall:
    • Vertretungsvollmacht

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.2.1  -  je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 43,00 EUR an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Voraussetzungen

  • Überwachungsbedürftige Gewerbezweige sind:
    • An- und Verkauf durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe von
      • hochwertigen Konsumgütern, insbesondere
        • Unterhaltungselektronik,
        • Computer,
        • optische Erzeugnisse,
        • Fotoapparate,
        • Videokameras,
        • Teppiche,
        • Pelz- und Lederbekleidung,
      • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
      • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
      • Edelsteinen, Perlen und Schmuck sowie
      • Altmetallen
  • Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien)
  • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
  • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
  • Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste
  • Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge

Die Zuverlässigkeitsprüfung ist für die genannten Tätigkeiten eine zusätzliche Verpflichtung bei der Gewerbeanzeige.