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Hilfen zur Erziehung

Manchmal benötigen Eltern bei Sorgen und Problemen mit Kindern nur einen Rat. Manchmal ist die Situation in der Familie aber auch so verfahren, dass sie allein nicht mehr weiter wissen.

Die Fachkräfte aus dem allgemeinen Sozialdienst (ASD) vermitteln in Konfliktsituationen, beraten professionell bei Erziehungsproblemen sowie familienrechtlichen Konflikten und informieren über weitergehende passgenaue Hilfen zur Erziehung oder andere Unterstützungsmöglichkeiten im sozialräumlichen Umfeld.

Einige Eltern brauchen eine Zeit lang intensivere Hilfe bei der Erziehung.

Die Arbeit der Fachkräfte zielt darauf, die Eltern so zu unterstützen, dass sie mit ihren Kindern und als Familie auf Dauer zurecht kommen. Deshalb wird im Einzelfall eine geeignete Hilfe vermittelt, vielleicht eine Erziehungsberatung, ein Elternkurs, eine Sozialpädagogische Familienhilfe oder eine unmittelbare Hilfe für das Kind oder den Jugendlichen. Leider ist ein weiteres Zusammenleben mit der Familie nicht immer möglich. Dann sucht das Jugendamt unter Beteiligung der Familie eine geeignete Pflegefamilie für das Kind oder vermittelt es in eine gute Einrichtung. Je nach Familiensituation und Vereinbarung mit den Eltern und Kindern kann die Unterbringung vorübergehend oder auf Dauer erfolgen.

Art und Umfang der Hilfe richtet sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall.

Folgende Hilfeformen liegen dabei zu Grunde:

  • Soziale Gruppenarbeit
  • Unterstützung durch einen Erziehungsbeistand
  • Sozialpädagogische Familienhilfe
  • Erziehung in einer Tagesgruppe
  • Vollzeitpflege
  • Erziehung in einem Heim oder einer anderen Wohnform

Die Ziele einer Hilfe werden gemeinsam mit den Beteiligten in einem Hilfeplan festgelegt.

Rechtsgrundlage: (Link auf Rechtsgrundlage – Hilfen zur Erziehung §§ 27 ff SGB VIII)

Unsere Ansprechsprechpartner finden Sie unter: (Link Ansprechpartner im Jugendamt)

Weitere Informationen: