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Bewachergewerbe

Das Bewachergewerbe gehört zu den erlaubnispflichtigen Gewerbearten. Die entsprechende Erlaubnis, gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen zu bewachen wird dabei vom Landkreis Celle für die im Landkreis Celle wohnhaften antragstellenden Personen erteilt.

Gewerbetreibende im Bewachergewerbe dürfen mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben auch weitere Personen beschäftigen (sogenannte Wachpersonen). Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn von der Wachperson verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Auch hier prüft der Landkreis Celle, ob diese Voraussetzungen gegeben sind und die Wachperson ihre beschäftigungsbedingten Tätigkeiten ausführen darf.

Erlaubniserteilung zur Ausübung des Bewachergewerbes

allgemeine Informationen

Die Erlaubniserteilung zur Ausübung des Bewachergewerbes richtet sich explizit an Gewerbetreibende – also an selbstständig Tätige, die gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen. Über die Erlaubniserteilung für Wachpersonen können Sie sich bei der Leistung „Bestätigung zur Einstellung von Wachpersonen“ erkundigen.

Gebühren

Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand. Je angefangene Viertelstunde werden 14,25 € berechnet, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Maximalgebühr von 1.410,00 € vorgibt.

Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Gültiger Personalausweis
  • aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister, bei bestehender GmbH: Auch Auszug zur GmbH
  • Sachkundenachweis der IHK
  • Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen von der zuständigen Wohnortgemeinde
  • Aktueller Auszug aus dem Vollstreckungsportal
  • Aktueller Haftpflichtversicherungsnachweis (Versicherungsschein u. Zahlungsnachweis)
  • Gewerbeanmeldung
  • ggf. Handelsregisterauszug

Formulare

Ansprechpartner

Bestätigung zur Einstellung von Wachpersonen

allgemeine Informationen

Mit der Bewachung dürfen nur zuverlässige Personen betraut werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und durch Bescheinigung der IHK nachweisen, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden sind und mit ihnen vertraut sind (Wachpersonen).

Gewerbetreibende – also der voraussichtliche Arbeitgeber – haben eine Person, die als Wachperson beschäftigt werden soll, vor der Beschäftigung mit Bewachungsaufgaben oder der Übertragung der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung über das sogenannte Bewacherregister anzumelden.

Zum Bewacherregister gelangen Sie hier

Die dort angemeldete Wachperson wird vom Landkreis Celle überprüft und bei Erfüllen der gesetzlichen Vorgaben freigegeben.

Gebühren

Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand. Je angefangene Viertelstunde werden 14,25 € berechnet, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Maximalgebühr von 76,00 € vorgibt.

Unterlagen

Keine

Formulare

Keine

Ansprechpartner