Inhalt

Prostitutionsgewerbe

Das Prostitutionsgewerbe gehört zu den erlaubnispflichtigen Gewerbearten. Als Gewerbetreibende sind dabei diejenigen zu verstehen, die gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen anderer Personen anbieten oder Räumlichkeiten hierfür zur Verfügung stellen (sogenannte Betreibende). Die Betreibererlaubnis wird vom Landkreis Celle erteilt.

Wer gewerbsmäßig sexuelle Dienstleistungen und Handlungen gegen Entgelt anbietet (Prostituierte m/w/d), muss sich hierzu vor Beginn der Prostitutionstätigkeit im Rahmen einer persönlichen Vorsprache beim Landkreis Celle anmelden.

Für das Prostitutionsgewerbe ist der Landkreis Celle sowohl in den kreisangehörigen Gemeinden als auch in der Stadt Celle zuständig

Erlaubniserteilung zum Betrieb einer Prostitutionsstätte

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Die Erlaubniserteilung zum Betrieb einer Prostitutionsstätte richtet sich explizit an Gewerbetreibende – also an selbstständig Tätige, die gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbieten oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellen (Betreibende). Die Leistung zur Anmeldung der Erbringung sexueller Dienstleistungen gegen Entgelt können Sie unter dem Punkt „Anmeldung von Prostituierten“ einsehen.
Prostitutionsstätten sind Gebäude, Räume und sonstige ortsfeste Anlagen, die als Betriebsstätte zur Erbringung sexueller Dienstleistungen genutzt werden.
Die Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ist an die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen, die u.a. durch ein Betriebskonzept nachgewiesen werden müssen, und an die persönliche Zuverlässigkeit der/s Betreibers/Betreiberin gebunden.
Es kann auch eine Stellvertretung eingerichtet werden. Hierfür ist eine Stellvertretererlaubnis zwingend erforderlich.

GEBÜHREN

  • Erlaubnisgebühr:

Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand. Je angefangene Viertelstunde werden 13,50 € berechnet, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Mindestgebühr von 300,00 € vorgibt.

  • Stellvertretergebühr:

Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand. Je angefangene Viertelstunde werden 13,50 € berechnet, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Mindestgebühr von 200,00 € vorgibt.

UNTERLAGEN

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Gültiger Personalausweis
  • Aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister
  • Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen von der zuständigen Wohnortgemeinde
  • Aktueller Auszug aus dem Vollstreckungsportal
  • Betriebskonzept

FORMULARE

  • Antrag „Antrag auf Erlaubnis“
  • Antrag Stellvertretererlaubnis „Antrag Stellvertretererlaubnis“
  • Betriebskonzept „Betriebskonzept“
  • Hinweise Betriebskonzept „Hinweise Betriebskonzept“
  • Beispiel Betriebskonzept „Beispiel Betriebskonzept“

Ansprechpartner Prostitutionsstätte

Erlaubniserteilung zum Betrieb eines Prostitutionsfahrzeuges

allgemeine Informationen

Die Erlaubniserteilung zum Betrieb eines Prostitutionsfahrzeuges richtet sich explizit an Gewerbetreibende – also an selbstständig Tätige, die gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbieten oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellen (Betreibende). Die Leistung zur Anmeldung der Erbringung sexueller Dienstleistungen gegen Entgelt können Sie unter dem Punkt „Anmeldung von Prostituierten“ einsehen.

Prostitutionsfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.

Die Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges auf dem Gebiet des Landkreises Celle an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder mehrmals in einem Monat ist zudem beim Landkreis Celle zwei Wochen vor Aufstellung des Fahrzeuges anzuzeigen (siehe unter „Formulare“).

Die Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsfahrzeuges ist an die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen, die u.a. durch ein Betriebskonzept nachgewiesen werden müssen, und an die persönliche Zuverlässigkeit der/s Betreibers/Betreiberin gebunden sind.

Gebühren

Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand. Je angefangene Viertelstunde werden 13,50 € berechnet, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Mindestgebühr von 300,00 € vorgibt.

Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Gültiger Personalausweis
  • Aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister
  • Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen von der zuständigen Wohnortgemeinde
  • Aktueller Auszug aus dem Vollstreckungsportal
  • Betriebskonzept

Formulare

  • Antrag „Antrag auf Erlaubnis“
  • Betriebskonzept „Betriebskonzept“
  • Anzeige Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges „Anzeige Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges“

Ansprechpartner Prostitutionsstätte

Erlaubniserteilung zur Organisation und/oder Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung

allgemeine Informationen

Die Erlaubniserteilung zur Organisation und/oder Durchführung einer Prostitutions-veranstaltung richtet sich explizit an Gewerbetreibende – also an selbstständig Tätige, die gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbieten oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellen (Betreibende). Die Leistung zur Anmeldung der Erbringung sexueller Dienstleistungen gegen Entgelt können Sie unter dem Punkt „Anmeldung von Prostituierten“ einsehen.
Prostitutionsveranstaltungen sind für einen offenen Teilnehmendenkreis ausgerichtete Veranstaltungen, bei denen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden.
Die Organisation und/oder Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung ist vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Landkreis Celle anzuzeigen (siehe unter „Unterlagen“ und „Formulare“).

Gebühren

Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand. Je angefangene Viertelstunde werden 13,50 € berechnet, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Mindestgebühr von 70,00 € vorgibt.

Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anzeige
  • Gültiger Personalausweis
  • Betriebskonzept
  • Veranstaltungskonzept
  • Kopien der Anmeldebescheinigungen oder Alias-Bescheinigungen der teilnehmenden Prostituierten
  • Kopien der mit den teilnehmenden Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen

Formulare

  • Anzeige „Anzeige Prostitutionsveranstaltung“
  • Betriebskonzept „Betriebskonzept“
  • Veranstaltungskonzept „Veranstaltungskonzept Prostitutionsveranstaltung“

Ansprechpartner Prostitutionsstätte

Anmeldung von Prostituierten

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Die Entgegennahme der Anmeldung von Prostituierten richtet sich explizit an Personen, die gewerbsmäßig sexuelle Dienstleistungen und Handlungen gegen Entgelt anbieten. (Prostituierte). Die Leistung für Betreibendenerlaubnisse können Sie unter den Leistungen „Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte“, „Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsfahrzeuges“ und „Erlaubnis zur Organisation und/oder Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung“ einsehen.

Das Anmeldeverfahren erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvergabe. Dies soll sicherstellen, dass zu dem Gespräch ggf. ein Dolmetscher hinzugezogen werden kann, damit die Verständigung in der Heimatsprache möglich ist. Die Inanspruchnahme des Dolmetschers ist für die Antragstellerin/den Antragsteller kostenfrei.

GEBÜHREN

  • 15,00 €

UNTERLAGEN

  • Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • 2 aktuelle Passfotos (diese müssen nicht zwingend biometrisch sein)

FORMULARE

  • Anmeldung „Anmeldung einer Prostitutionstätigkeit“

Ansprechpartner Prostitutionsstätte