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Friedhofs- und Bestattungshygiene

Genehmigung zur Ausgrabung oder Umbettung von Leichen und Aschenresten

Leichen dürfen nur mit Genehmigung der unteren Gesundheitsbehörde ausgegraben oder umgebettet werden.
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Entsprechend der Gesetzesbegründung trägt die Vorschrift dem Schutz der Totenruhe Rechnung und verpflichtet die zuständige Behörde, vor einer Umbettung eingehend zu prüfen, ob die damit zwangsläufig verbundene Störung der Totenruhe gerechtfertigt ist.
Ziel der Regelung ist es, einen Eingriff in die Totenruhe auf wenige Ausnahmefälle zu beschränken.

Ansprechpartner

Gebühren

Die Genehmigung kostet 45 Euro gemäß Nr.: 56.15 Allgemeinen Gebührenordnung Niedersachsen

Unterlagen

  • Sterbeurkunde
  • Todesbescheinigung (sofern vorhanden)
  • Nachweise über die Antragsberechtigung (zum Beispiel Heiratsurkunde, Geburtsurkunden)
  • genaue Bezeichnung des Friedhofs; sowohl des abgebenden als auch des aufnehmenden Friedhofes

Rechtsgrundlage