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Landschaftsschutzgebiet Allertal bei Celle

Aufgrund der Vorgaben aus der FFH-Richtlinie (92/43/EWG – Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie-) der Europäischen Union ist der Landkreis Celle verpflichtet, FFH-Gebiete unter Beachtung bestimmter Vorgaben zu sichern.

Gewässer mit Bäumen

Im Rahmen des Ausweisungsverfahrens des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Allertal bei Celle" zur Sicherung von Teilen des FFH-Gebietes Nr. 090 wurde das Beteiligungsverfahren gemäß § 14 Abs. 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) durchgeführt. Hierbei wurde den betroffenen Gemeinden und den sonst betroffenen Behörden sowie Interessensvertretungen Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben. Zudem erfolgte die öffentliche Auslegung. Die Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen aus dem Beteiligungs- und Auslegungsverfahren wurden ausgewertet und anschließend der Entwurf der Verordnung entsprechend angepasst.

Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Allertal bei Celle" (LSG CE 34) wurde am 18.03.2021 im Amtsblatt für den Landkreis Celle veröffentlicht.

Kurzbeschreibung:

Das ca. 1.840 ha große Landschaftsschutzgebiet „Allertal bei Celle“ liegt in den naturräumlichen Einheiten „Obere Allerniederung“ und „Aller-Talsandebene“ im „Weser-Aller-Flachland“. Es befindet sich in den Gemeinden Winsen (Aller), Wietze, Hambühren, Wienhausen, Langlingen und Lachendorf im Landkreis Celle. Das Gebiet ist als großräumige Flusslandschaft geprägt von der Aller als Tieflandfluss, Altwässern, Auengrünländern, Sandmagerrasen, gehölzfreien Sumpfvegetationen, feuchten Hochstaudenfluren und Auwäldern mit vorkommen gefährdeter Tierarten wie Fischotter, Biber und Grüne Flussjungfer.

Folgende Dateien sind für Sie zum Herunterladen bereitgestellt:

Ansprechpartnerin:

Ihre Ansprechpartnerin für das LSG "Allertal bei Celle"

Martina Hasselbring-Warnecke

Amt 66
Amt 66 -