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Naturschutzgebiet "Bornriethmoor"

Eindruck aus dem Naturschutzgebiet Bornriethmoor
Eindruck aus dem Naturschutzgebiet Bornriethmoor

Aufgrund der Vorgaben aus der FFH-Richtlinie (92/43/EWG – Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) der Europäischen Union ist der Landkreis Celle verpflichtet, FFH-Gebiete unter Beachtung bestimmter Vorgaben zu sichern.

Im Rahmen des Ausweisungsverfahrens des Naturschutzgebietes (NSG) „Bornriethmoor" zur Sicherung des gleichnamigen FFH-Gebietes Nr. 084 wurde das Beteiligungsverfahren gemäß § 14 Abs. 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) durchgeführt. Hierbei wurde der betroffenen Gemeinde und den sonst betroffenen Behörden sowie Interessensvertretungen Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben. Zudem erfolgte die öffentliche Auslegung. Die Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen aus dem Beteiligungs- und Auslegungsverfahren wurden ausgewertet und anschließend der Entwurf der Verordnung entsprechend angepasst.

Die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Bornriethmoor" (NSGLÜ 170) wurde am 19.03.2020 im Amtsblatt für den Landkreis Celle veröffentlicht.

Kurzbeschreibung

Das ca. 117 ha große Naturschutzgebiet „Bornriethmoor“ liegt im Naturraum Südheide in der naturräumlichen Einheit „Örtze-Urstromtal“. Es befindet sich in der Gemeinde Südheide ca. zwei Kilometer südöstlich des Ortsteils Olden­dorf. Das NSG „Bornriethmoor" ist ein naturnahes Hochmoor mit intakter Hoch-, Übergangs- und Quellhochmoor-Vegetation, alten Torfstichen, Moorwäldern und Gagelgebüschen sowie Moordegenerationsstadien mit insbesondere Pfeifengras in den deutlicher von Entwässerung geprägten Bereichen.

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