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Schule und Neuzugewanderte

"Schule" ist ein wichtiges Feld gesellschaftlicher Integration für junge Neuzugewanderte: auf sprachlicher wie auf fachlicher, auf wertebezogener wie auf lebenspraktischer Ebene. Zugleich ist die Beschulung von Neuzugewanderten aber etwas, das zunächst einmal auf den Weg gebracht werden muss:

  • Wie läuft das mit der Anmeldung?
  • Welche Schule ist zuständig?
  • Wie geht es von der Schule weiter in die Ausbildung?

Antworten auf diese und viele andere Fragen finden sich im Niedersächsischen Schulgesetz, das für alle Schülerinnen und Schüler ungeachtet ihrer Herkunft gilt, und im Runderlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache.

Niedersächsisches Schulgesetz

Eine wichtige Rolle spielt die Begleitung der Schülerinnen und Schüler sowie der Erziehungsberechtigten durch haupt- und ehrenamtliche Akteure der kommunalen Integrationsarbeit: In den folgenden Abschnitten möchten wir Ihnen, die Sie in diesen Bereichen aktiv sind, Informationen und Kontaktadressen von Ansprechpartnern zur Verfügung stellen, die Ihnen bei der Bearbeitung dieser und anderer schulbezogener Fragen hilfreich sein können.

Informationsmaterial zum Schul- und Ausbildungssystem in Niedersachsen

Das MigrantenElternNetzwerk Niedersachsen bietet eine Reihe von Informationsblättern, die in mehreren Sprachen (Deutsch, Arabisch, teilweise auch Englisch, Persisch, Ukrainisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch und Türkisch) kurz und präzise über die Schulpflicht und das Schul- und Bildungssystem in Niedersachsen informieren. Der Vorteil dabei: Die Inhalte sind mit dem Niedersächsischen Kultusministerium abgestimmt worden - eine Garantie für verlässliche Informationen. Folgende Informationsblätter, die sich an Eltern und Multiplikatoren wenden, sind zurzeit erhältlich (als Download und per Bestellung siehe Link):

Info-Flyer Kita
Info-Broschüre Schulsystem
Info-Flyer Konflikte in der Schule
Info-Flyer Von der Schule in den Beruf
Info-Flyer Unsere Kinder... Erziehung und Herausforderung

Flyer

Auf dem YouTube-Kanal von amfn e.V. (Arbeitsgemeinschaft von Migrantinnen, Migranten und Flüchtlingen in Niedersachsen) gibt es Info-Videos in Arabisch, Englisch und Farsi zu den Themen: Kita, Grundschule, weiterführende Schule, Übergang Schule - Beruf und zum Bildungssystem in Niedersachsen.

YouTube-Kanal von amfn

Ausführliches Material zum Thema Wege in den Beruf in Niedersachsen finden Sie auf der Webseite der KAUSA-Servicestelle in der Region Hannover (Koordinierungsstelle Ausbildung und Migration):

KAUSA-Servicestelle in der Region Hannover

Die hier aufgeführten Informationsmaterialien sind gut geeignet, um die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bei der Wahl einer passenden Schulform zu begleiten.

Auswahl der Schule und Anmeldung

Für die Wahl der Schulform gilt gemäß Niedersächsischem Landesschulgesetz der Elternwille. Das zentrale Kriterium für die Auswahl einer Schule der jeweiligen Schulform ist die Wohnortnähe und nicht die Ausstattung mit einer eventuell gewünschten Form der Sprachförderung. Die Integrierte Gesamtschule Celle nimmt Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Landkreis auf, aufgrund der maximalen Schülerzahl von 180 pro Jahrgang allerdings nur begrenzt.
Hier finden Sie ein Verzeichnis der Schulen im Landkreis Celle mit den Anmeldeterminen für die weiterführenden Schulen:

Verzeichnis der Schulen im Landkreis Celle

Die Integrierte Gesamtschule Celle nimmt Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Landkreis auf, aufgrund der maximalen Schülerzahl von 180 pro Jahrgang allerdings nur begrenzt.

Aufnahmeverfahren für Schülerinnen und Schüler an der IGS Celle

Anmeldetermine für die weiterführenden Schulen im Landkreis Celle finden Sie hier.

Bildungsgänge an den Berufsbildenden Schulen (BBSen) beginnen in der Regel am 01.08. eines Jahres. Die Anmeldung ist nur bis zum 20. Februar für das Folgeschuljahr möglich. Details zum Anmeldeverfahren sowie zum Angebot der BBSen für Neuzugewanderte in Celle finden Sie hier:

Bewerbungsverfahren an den Berufsbildenden Schulen Celle

Die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt durch die Erziehungsberechtigten. Es wird ein persönliches Gespräch mit einem Schulleitungsmitglied geführt, das auch beratenden Charakter hat. Zeugnisse sollten mitgebracht oder, wenn möglich, aus dem Heimatland nachgeholt werden, damit ggf. schulische Vorleistungen anerkannt werden können. Die/der Schulleiter/in entscheidet über die Aufnahme und die Zuweisung in eine Jahrgangsstufe und Regelklasse.

Schulen dürfen Schülerinnen und Schüler nur dann ablehnen, wenn in den Regelklassen kein Platz mehr frei ist. Dann wird auf eine benachbarte Schule derselben Schulform verwiesen: Verantwortlich für die Herstellung dieses Kontaktes ist immer der/die Schulleiter/in der ablehnenden Schule. Fehlende deutsche Sprachkenntnisse sind kein Grund für eine Ablehnung.

Anknüpfen an die bisherige Bildungsbiographie und Anerkennung von schulischen Leistungen aus dem Herkunftsland

Für ausländische Schulabschlüsse gilt: Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit wird nur im Rahmen von Aufnahmeverfahren in weiterführende Schulen oder Hochschulen entschieden. Die aufnehmende Bildungsinstitution entscheidet in eigener Zuständigkeit. Es wird kein formaler Anerkennungsbescheid erlassen.

Kontakt zum Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB)

Ansprechpartner bei Problemen in der Schule sind zunächst immer - und in dieser Reihenfolge - die Fachlehrer/innen, die Klassenlehrer/innen und die jeweilige Schulleitung.

Auch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) steht Ihnen als Ansprechpartner für Fragen der Beschulung von Neuzugewanderten zur Verfügung. Um einen kompetenten Ansprechpartner vermittelt zu bekommen, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte an die für Sie zuständige Servicestelle der Regionalabteilung Lüneburg:

Servicestellen des RLSB

Informationen und Beratung zu allen Belangen der Sprachförderung bietet das

Zentrum für Sprachbildung und interkulturelle Bildung

Dr. Aleksandra Janocha

Telefon: 05141 924-742

E-Mail: aleksandra.janocha@rlsb-lg.niedersachsen.de 

Informationen des RLSB zu den Zentren für Sprachbildung in interkulturelle Bildung

Eltern, Schülerinnen und Schüler können bei Bedarf außerdem direkt mit der schulpsychologischen Beratung Kontakt aufnehmen. Minderjährige Schülerinnen und Schüler können dabei nur von den Erziehungsberechtigten zur Beratung angemeldet werden; volljährige Schülerinnen und Schüler können sich selbst anmelden.

Schulpsychologische Beratung im Landkreis Celle

Zu den Angeboten der Schulpsychologie gehören

  • Psychologische Diagnostik zu Lern- und Leistungsfragen und zum sozialen Verhalten
  • Unterrichtshospitation zur Analyse des Schülerverhaltens
  • Veränderungsplanung und Unterstützung bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Interventionsmaßnahmen
  • Fachpsychologische Beratung zu schulischen Themen (z.B. HA ...)
  • Beratung und Unterstützung bei Konflikten zwischen Eltern und Lehrkräften sowie bei Konflikten auf der Schülerebene
  • Schullaufbahnberatung
  • Vermittlung außerschulischer Hilfen

Erstattung von Schülerbeförderungskosten, Leistungen für Bildung und Teilhabe und BAföG

Junge Neuzugewanderte haben im gleichen Umfang Zugang zu Unterstützungsleistungen wie alle anderen Schüler auch. Genauere Informationen erhalten Sie, wenn Sie diesen Links folgen:

Schülerbeförderung

Leistungen für Bildung und Teilhabe - Informationen für Eltern und ihre Kinder

BAföG