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Sozialhilfe

Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung, auf die in Not geratene Menschen unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XII) einen Anspruch haben. Die Ursachen derartiger Notlagen (z.B. Krankheit, Pflegebedürftigkeit, zu geringes Renteneinkommen etc.) können vielfältig sein. Im Prinzip kann es einen jeden treffen, vorübergehend oder auch längerfristig Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Die Aufgabe der Sozialhilfe besteht darin, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen. Dabei verfolgt die Sozialhilfe das Ziel, den hilfebedürftigen Menschen alsbald wieder unabhängig von der staatlichen Unterstützung zu machen. Es gilt hier das grundlegende Prinzip der "Hilfe zur Selbsthilfe". Sozialhilfe wird als Dienstleistung, Geldleistung oder Sachleistung erbracht.

Wichtige Leistungen

  • Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen

Zum Sachgebiet

Das Sozialamt sichert den Lebensunterhalt für Menschen, die gesundheitlich nicht in der Lage sind, wenigstens drei Stunden täglich zu arbeiten oder die das Renteneintrittsalter erreicht haben. Sozialhilfe erhält nicht, wer sich aus eigenen Kräften (z.B. Arbeitskraft) oder mit eigenen Mitteln (Einkommen, Vermögen) selbst helfen kann oder wer die erforderliche Hilfe von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält. Insofern schützt die Sozialhilfe als letztes soziales "Auffangnetz" vor Armut und sozialer Ausgrenzung.

  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Übernahme von Bestattungskosten
  • Hilfen zur Gesundheit