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Welche Leistungen sind vorgesehen?

Die Leistungen bei Arbeitslosengeld II / Sozialgeld werden als pauschalierte monatliche Regelleistung gewährt.

Ab dem 01.01.2022 gelten folgende Sätze:

  • Alleinstehende oder Alleinerziehende 449 Euro
  • Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften 404 Euro
  • Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) 360 Euro
  • nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 360 Euro
  • Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 376 Euro
  • Kinder von 6 bis 13 Jahren 311 Euro
  • Kinder von 0 bis 5 Jahren 285 Euro

Bei Bedarf/Anspruch werden zusätzlich folgende Leistungen gezahlt:

  • Leistungen für Unterkunft und Heizung in angemessenem Umfang
  • Mehrbedarf bei Schwangerschaft, für Alleinerziehende, bei Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung
  • Leistungen für Erstausstattungen für Bekleidung, auch bei Schwangerschaft und Geburt
  • Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte
  • Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung für Bezieher von Arbeitslosengeld II;
  • Bezieher von Sozialgeld haben in der Regel Kranken- und Pflegeversicherungsschutz als Familienversicherte