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Wohngeld

Als Wohngeld bezeichnet man den Zuschuss zur Miete oder Belastung. Es dient zur Sicherung des angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeld kann auch für Bewohner in Einrichtungen (z.B. Altenheim, Pflegeheim) bewilligt werden.

Unsere Leistungen:

Wohngeld beantragen

Allgemeine Informationen

Sie erhalten Wohngeld, wenn Sie über geringes Einkommen verfügen. Das Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt (keine Übernahme der gesamten Mietkosten / Belastung).

  • Höhe: Abhängig vom Einzelfall. Es orientiert sich an der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete beziehungsweise Belastung.
  • Dauer: In der Regel für 12 Monate.

Voraussetzungen

  • Ihr Gesamteinkommen liegt nicht über einer bestimmten Grenze. Die Einkommensermittlung orientiert sich am Einkommensteuergesetz, das heißt maßgebend sind Ihre individuellen steuerpflichtigen positiven Einkünfte, ergänzt um einen Katalog zu berücksichtigender steuerfreier Einnahmen.
  • Sie tragen die Kosten für den Wohnraum selbst. Wenn sie durch Dritte übernommen werden, können Sie kein Wohngeld erhalten.

Kein Anspruch besteht bei dem Bezug bestimmter Transferleistungen und / oder wenn erhebliches Vermögen vorhanden ist.

Verfahrensablauf

Das Wohngeld beantragen Sie am besten schriftlich. Nutzen Sie das im Internet zur Verfügung stehende Formular. Sie können die Unterlagen gern per E-Mail oder per Post einreichen.

Sie können Wohngeld auch formlos beantragen. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen immer in Kopie ein! Bitte informieren Sie uns rechtzeitig bei Änderungen in Ihren Verhältnissen!

Erforderliche Unterlagen

Vertiefende Informationen und Downloads

Kontakt

Sozialamt Postfach

29232 Celle

  • Behördenpostfach beBPo: 3211

Anlaufstelle

Sozialamt - Wohngeld

Anlaufstelle

Am Französischen Garten 3
29221 Celle