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Ordnungsamt

Das Ordnungsamt umfasst die Fachbereiche „Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe, Jagd und Waffen“ sowie „Ausländerangelegenheiten, Staatsangehörigkeit und Personenstandswesen“ und „Bevölkerungsschutz (Rettungsdienst, Katastrophenschutz, abw. Brandschutz)“.

Die Allgemeinen Ordnungsangelegenheiten umfassen die Aufsicht über die Ordnungsämter der Gemeinden, das Schornsteinfegerwesen und das Versammlungsrecht. Der Bereich Gewerbe umfasst u.a. den Prostituiertenschutz, das Glücksspielgewerbe und die Schwarzarbeitsbekämpfung.

Folgende Aufgaben werden von den Gemeinden wahrgenommen: Melderecht, Pass- und Personalausweisrecht, allgemeines Gefahrenabwehrrecht, Gaststättenrecht, Gewerbeanmeldung. Bei Fragen zu diesen Aufgaben wenden Sie sich daher bitte zunächst an das Ordnungsamt Ihrer Wohnsitzgemeinde.

Das Ordnungsamt des Landkreises Celle nimmt neben der Funktion als Fachaufsichtsbehörde im Ordnungsrecht eine Vielzahl von speziell geregelten gesetzlichen Aufgaben wahr, die Sie dem nebenstehenden Verzeichnis entnehmen können.