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Kreiskasse

Zentrale E-Mail-Adresse: Kreiskasse@lkcelle.de

Zentrale E-Mail-Adresse Vollstreckung: Vollstreckungsstelle@lkcelle.de

Aufgaben der Kreiskasse

In der Kreiskasse erfolgt die Verarbeitung des gesamten bar- und bargeldlosen Zahlungsverkehrs des Landkreises Celle. Die Kreiskasse ist ebenfalls Vollstreckungsstelle der offenen Forderungen. Hierunter fällt auch das Mahnwesen. Eine Mahnung erhalten Sie i. d. R. immer dann, wenn die Forderung innerhalb der gesetzten Frist nicht bezahlt wurde. Ausgenommen hiervon sind Bußgelder und Zwangsgelder, welche nicht gemahnt werden und direkt in die Vollstreckung übergeben werden. Durch die Mahnung werden weitere Kosten verursacht. Sollten Sie die Forderung auch innerhalb der in der Mahnung gesetzten Frist (1 Woche nach Zustellung) nicht begleichen, werden auch diese Forderungen in die Vollstreckung übergeben, wodurch ebenfalls weitere Kosten für Sie entstehen.
Solange eine Forderung noch nicht in die Vollstreckung übergeben wurde, wenden Sie sich bitte für evtl. Zahlungsmodalitäten (z. B. Stundung in Form einer Ratenzahlung) an das entsprechende Fachamt, von welchem Sie den jeweiligen Bescheid oder die Rechnung erhalten haben.

Die Kreiskasse kümmert sich auch um die Insolvenzanmeldung offener Forderungen und wird bei Schuldenbereinigungsplänen im Rahmen der Insolvenzordnung beteiligt. Ferner erfolgt in der Kreiskasse auch i. d. R. die Umschreibung von Forderungen auf Erben im Rahmen der Erbenhaftung.

Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.

Keine Zahlung mit Debitkarte beim Landkreis

Girokarten können weiter genutzt werden

Mit der Abschaffung der Maestro-Funktion (Auslandsfunktion) sind einige Banken dazu übergegangen, ihren Kunden keine Girocard (früher „EC-Karte“) mehr auszustellen. In der Kreisverwaltung bleibt eine Kartenzahlung vor Ort mittels Girocard möglich. Eine Zahlung mit Kreditkarte oder sogenannter Debitkarte ist hingegen weiterhin ausgeschlossen, da zusätzliche Kosten für die Kreisverwaltung und damit den Steuerzahlern entstehen. Sollten Sie also keine Girocard mehr besitzen, kann eine Kartenzahlung aus diesem Grund vor Ort nicht garantiert werden. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass dann eine Bezahlung gegebenenfalls nur mit Bargeld möglich sein wird.


Ansprechpartner:

Vollstreckungsstelle

Beitreibung der rückständigen offenen Forderungen, welche im Rahmen des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes öffentlich-rechtlich vollstreckt werden dürfen.

Bankverbindung

Bei Überweisungen an den Landkreis Celle verwenden Sie bitte ausschließlich folgende Bankverbindung:

  • Empfänger: Kreiskasse des Landkreises Celle
  • IBAN: DE80 2695 1311 0000 0034 00
  • BIC: NOLADE21GFW
  • Bankname: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg

Bitte geben Sie auf den Überweisungen immer das Kassenzeichen (achtstellige Nummer, meist mit PK gekennzeichnet) an, welches Sie unserem an Sie gerichteten Schreiben entnehmen können.

Zahlungsmöglichkeit vor Ort

In der Kreisverwaltung sind derzeit Zahlungen mit EC-Karte und in bar möglich. Neben der Hauptkasse in der Speicherstr. 2 befinden sich im Ordnungsamt, im Gesundheitsamt und im Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz weitere Zahlstellen. Ferner haben Sie auch in der Zulassungsstelle die Möglichkeit Ihre dortigen Forderungen mit EC-Karte oder in bar zu bezahlen.

Der Landkreis nimmt den Datenschutz ernst. Hinweise zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie hier.