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Kreiseigene Kinderbetreuung / Sterntaler

Mit der Einrichtung der kreiseigenen Großtagespflegestelle „Sterntaler“ ist ein zentrales Betreuungsangebot für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung geschaffen worden. Hier findet eine bedarfsentsprechende, qualifizierte Kleinkindbetreuung statt.

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Was ist eine Großtagespflegestelle?

In der Großtagespflegestelle arbeiten zwei Personen zusammen und ermöglichen so die Betreuung für eine kleine Kindergruppe in familienähnlicher Umgebung.

Die Betreuung durch die Tagesmütter erfolgt in kindgerecht eingerichteten Räumlichkeiten, die der Landkreis Celle zur Verfügung stellt.

Welche Vorteile bietet die Großtagespflege?

Die Tagespflegeperson hat die Möglichkeit, individuell auf jedes Kind einzugehen. Die Tagesmütter haben die Möglichkeit und die Zeit, sich einzelnen Kindern zuzuwenden. Bei der Betreuung in einer Großtagespflegestelle mit bis zu acht Kindern können Gruppenerfahrungen im kleinen, überschaubaren Rahmen gemacht werden. Diese Situation ermöglicht soziales Lernen ebenso wie eine (begrenzte) Auswahl an Spielpartnern.

Die Betreuungszeiten können flexibel abgesprochen werden, so dass eine Betreuung damit auch bei unregelmäßigen Arbeitszeiten der Eltern möglich ist.

Wie viele Kinder können betreut werden?

Zwei qualifizierte Tagespflegepersonen erziehen, fördern und betreuen nicht mehr als 8 Kinder zur gleichen Zeit. Dabei handelt es sich vorwiegend um unter dreijährige Kinder.

Kinder welcher Altersklasse werden betreut?

Kindertagespflege ist eine Betreuungsform vorrangig für Kinder unter drei Jahren. Kinder im Kindergartenalter und schulpflichtige Kinder haben einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte.

Wer betreut die Kinder?

Die Betreuung erfolgt durch zwei qualifizierte Tagesmütterund eine zusätzliche qualifizierte Vertretungskraft. Ein zugewandter, liebevoller Umgang gegenüber den Kindern ist selbstverständlich.

Profil der Tagesmütter

Tamara Kurth

Tamara Kurth, geb. am 6. Oktober 1968 und Mutter von zwei Kindern.

In der Zeit vom 15.12.2005 – 30.06.2006 habe ich die Qualifizierung zur Tagespflegeperson absolviert und die Pflegeerlaubnis erhalten. Seit Januar 2007 bin ich auf selbstständiger Basis in der Großtagespflege „Sterntaler“ tätig gewesen. Nach einer Umstrukturierung wurde ich im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses fest eingestellt. Nach wie vor bereiten mir der Umgang und die Arbeit mit den Kindern große Freude. Gerade die unter 3-jährigen brauchen sehr viel Unterstützung und Hilfe auf dem Weg zur Selbständigkeit. Sehr gerne begleite ich die Kinder auf diesem Weg und möchte sie in ihrer Entwicklung mit Wertschätzung unterstützen.

Silke Marks

Silke Marks, geb. 10. August 1973, verheiratet und Mutter von vier Kindern.

Ich habe im Herbst 2007 meine Qualifizierung zur Tagesmutter beim Landkreis Celle begonnen. Seit September 2008 habe ich die Erlaubnis zur Kindertagespflege und betreute im Rahmen der Selbständigkeit Kinder bei mir zu Hause. Im September 2014 habe ich meinen Wirkungskreis nach Celle verlegt und bin nun als festangestellte Tagespflegeperson im Sterntaler tätig. Es ist interessant mit den Kleinen zu arbeiten und nie langweilig, da jedes Kind anders ist und seinen eigenen Charakter hat. Ich möchte ihre Kinder im Alltag begleiten, fördern, ermutigen, trösten und wünsche mir eine harmonische, offene Zusammenarbeit.

Vertretungsregelung

Zur Sicherstellung des Betreuungsangebotes steht Janine Lackner als Vertretungskraft zur Verfügung.

In welchem Zeitraum werden die Kinder betreut?

  • Montag und Dienstag 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
  • Donnerstag 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Mittwoch und Freitag 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr

In begründeten Ausnahmefällen können Sonderbetreuungszeiten vereinbart werden.

Wann ist der richtige Zeitpunkt der Eingewöhnung?

Mit der Eingewöhnung sollte rechtzeitig und nicht erst kurz vor Beginn der (ggf. Wiederaufnahme der) Berufstätigkeit begonnen werden. Es sollten etwa vier bis sechs Wochen eingeplant werden, damit auf unvorhergesehene Ereignisse noch reagiert werden kann. Die Eingewöhnungszeit sollte nicht mit anderen Veränderungen in der Familie (wie zum Beispiel Geburt oder Schuleintritt eines Geschwisterkindes, Umzug der Familie etc.) zusammenfallen. Das könnte das Kind überfordern. Bei Erkrankung des Kindes sollte die Eingewöhnungszeit verschoben werden. Erkrankungen (auch scheinbar geringfügige, wie zum Beispiel Erkältungen) beeinträchtigen das Interesse und die Fähigkeit des Kindes, sich mit der neuen Umgebung auseinanderzusetzen.

Wo kann man sein Kind anmelden?

Anmeldungen erfolgen bei der Abteilungsleitung Marion Schulz

Die Anmeldung ist nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises Celle möglich.

Welche Kosten fallen an?

Der Landkreis Celle fördert die Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Kindertagespflege, wenn die Eltern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Die Eltern beteiligen sich an den Kosten der Förderung durch einen Elternbeitrag, der an dem Beitrag der Betreuung in Krippen orientiert ist. Die Elternbeiträge errechnen sich pro Betreuungsstunde. Die Berechnung erfolgt durch die Kostenstelle des Familienbüros.

Der Kostenbeitrag wird der Höhe nach anhand der durchschnittlichen täglichen Betreuungszeit auf der Grundlage einer fünftägigen Betreuungszeit pro Woche bemessen, und zwar wie folgt für Kinder unter drei Jahren:

Tägliche Betreuungszeit
Monatlicher Kostenbeitrag
1 Stunde
30,00 €
2 Stunden
60,00 €
3 Stunden
90,00 €
4 Stunden
120,00 €
5 Stunden
150,00 €
6 Stunden
180,00 €
7 Stunden
210,00 €
8 Stunden
240,00 €
9 Stunden
270,00 €

Für jede weitere Betreuungsstunde bis 22 Uhr erhöht sich der Kostenbeitrag um den Bemessungssatz für eine Betreuungsstunde. Für die Betreuung während der Zeit von 22:00 bis 05:00 Uhr ist ein Kostenbeitrag von 1,00 € je tatsächlich in Anspruch genommener Betreuungsstunde und Kind zu leisten.

Was müssen Sie tun, um die Förderung in Kindertagespflege zu erhalten?

Notwendig hierfür ist ein förmlicher Antrag beim zuständigen Jugendamt. Das Antragsformular erhalten Sie je nach Wohnort im Familienbüro des Landkreises Celle oder im Tagespflegebüro der Stadtverwaltung Celle

  • Familienbüro Landkreis Celle

    Trift 26
    29221 Celle

    • Zimmer: 230
  • Tagespflegebüro Stadtverwaltung Celle

    Am Französischen Garten 3
    29221 Celle

    • Zimmer: 3

Wie ist das Mittagessen geregelt?

Ein klar strukturierter Tagesablauf lässt das Kind Sicherheit und Orientierung erfahren. Zur festen Tagesordnung gehört auch das tägliche, gemeinsame Mittagessen.

Das tägliche Essen ist in dem Förderbeitrag nicht enthalten. Die Kosten werden privatrechtlich zwischen den Eltern und der Kantine vereinbart.