Inhalt

Amtsvormundschaften, Pflegschaften, Beistandschaften, Beurkundungen

Die Abteilung berät und unterstützt sie bei folgenden Themen:


Vormundschaften und Pflegschaften

Vormund oder Pfleger übernehmen aufgrund gesetzlicher Regelungen oder gerichtlicher Anordnung Aufgaben (Vertretung) für minderjährige Kinder, die ansonsten im Rahmen der elterlichen Sorge von den Eltern wahrgenommen werden.

Beistandschaften

Wesentliche Aufgabe des Beistandes ist es, den sorgeberechtigten Elternteil bei der Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für sein Kind zu unterstützen und/oder bei der Vaterschaftsfeststellung mitzuwirken.

Unterhalt

Ein Beratungsanspruch besteht für:

  • allein erziehende sorgeberechtigte Elternteile bezüglich des Kindesunterhalts für ihr minderjähriges Kind
  • allein erziehende Elternteile bezüglich ihres Betreuungsunterhalts (kein Ehegattenunterhalt)
  • volljährige Kinder (bis 21 Jahre) bezüglich ihres Unterhaltsanspruchs

Erklärungen zur gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgeerklärung)

Mütter und Väter, die mit dem anderen Elternteil nicht verheiratet sind, haben Anspruch auf Beratung über die Abgabe einer Sorgeerklärung.

Beurkundungen

Bei den Urkundsbeamten des Jugendamtes können bestimmte Erklärungen von Elternteilen (z. B. Vaterschaft, Unterhalt, gemeinsame Sorge) beurkundet werden.


Weitere Informationen erhalten Sie zu

Amtsvormundschaften / Pflegschaften
Beistandschaften
Unterhalt
Sorgeerklärung
Beurkundungen