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Kindertagesbetreuung

Im Landkreis Celle werden Kindertagesstätten sowohl von den kreisangehörigen Gemeinden wie auch von unterschiedlichen freien Trägern der Jugendhilfe betrieben. Das Jugendamt des Landkreises fördert die Träger der Kindertagesstätten bei dieser Aufgabe durch Zuweisungen und Zuschüsse, betreibt aber keine eigenen Kindertagesstätten. Wenn Sie einen geeigneten Kindergartenplatz suchen, sollten Sie sich daher an Ihre Gemeindeverwaltung wenden.

Sollten Sie nicht in der Lage sein, Ihren Kindergartenbeitrag selbst zu finanzieren, haben Sie vielleicht Anspruch auf Übernahme der Kosten durch das Jugendamt. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Einkommen unter einer gesetzlich festgelegten der Einkommensgrenze liegt. Nähere Auskünfte dazu erteilen unsere zuständigen Mitarbeiter.

Manchmal reicht das Angebot der Kindertagesstätten nicht aus, weil nur bestimmte Altersgruppen zu eingeschränkten Betreuungszeiten aufgenommen werden können. Sind Sie berufstätig, vielleicht sogar allein erziehend, und können Ihr Kind nicht innerhalb der Familie betreuen lassen, bieten wir Ihnen die Vermittlung einer geeigneten Tagespflegeperson durch unsere örtlichen Familienbüros an.

Ob auch die durch die Tagesmutter entstehenden Kosten von uns ganz oder teilweise übernommen werden, hängt wiederum von Ihrer Einkommenssituation ab. Bei Fragen zu dieser Berechnung, wenden Sie sich bitte an das Familienbüro.