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Märkte, Messen und Ausstellungen

Allgemein

Der Landkreis Celle hat auf Antrag von Veranstaltenden die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen nach Gegenstand der Veranstaltung, Zeitraum, Öffnungszeiten und Platz für jeden Fall der Durchführung zu prüfen und bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen festzusetzen.

Märkte können außerdem für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer festgesetzt werden.
Die Festsetzung bietet den Veranstaltenden verschiedene Vorteile, wie zum Beispiel Rechts- und somit auch Planungssicherheit. Außerdem sind die Ausstellenden vom Erfordernis einer Reisegewerbekarte und den Ladenschlusszeiten befreit.

Zu Märkten

Es gibt verschiedene Marktarten. Diese werden unterschieden in:

Großmärkte

Ein Großmarkt ist eine Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren oder Waren aller Art im Wesentlichen an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt. Großmärkte werden vom Landkreis Celle festgesetzt.

Wochenmärkte

Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern eine oder mehrere der folgenden Warenarten feilbietet:

  • Lebensmittel
  • Produkte aus Obst- und Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft und Fischerei
  • rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größeren Viehs.

Wochenmärkte werden von den jeweiligen Gemeinden festgesetzt. Bitte wenden Sie sich daher direkt an die Gemeinde, in deren Bereich der Wochenmarkt stattfinden soll.

Spezialmärkte

Ein Spezialmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von (grds. gewerblichen) Anbietern einen bestimmten Warenkreis feilbietet. Auf Spezialmärkten darf Eintrittsgeld erhoben werden. Spezialmärkte werden vom Landkreis Celle festgesetzt.

Jahrmärkte

Ein Jahrmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren aller Art feilbietet. Auf Jahrmärkten darf kein Eintrittsgeld erhoben werden. Jahrmärkte werden vom Landkreis Celle festgesetzt.

Zu Messen

Eine Messe ist eine zeitlich begrenzte, im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt.

Zu Ausstellungen

Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert.

Wichtig zu wissen

  • Eine Antragsfrist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Antragstellung (bis zu sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert.
  • Sofern der Markt, die Messe oder Ausstellung an einem Sonn- oder Feiertag stattfinden soll, ist zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung von der jeweils zuständigen Gemeinde nach dem niedersächsischen Feiertagsgesetz erforderlich.
  • Als größerer Zeitabstand ist ein etwa einmonatiger Mindestabstand anzusehen. Bei Spezialmärkten gilt dies je marktbetreibender Person. Bei Jahrmärkten gilt dies für die Örtlichkeit.
  • Von einer Vielzahl von Anbietenden ist in der Regel ab einem Dutzend oder mehr gewerblich Tätiger auszugehen. Auch private Anbieter dürfen auf Spezialmärkten Waren feilbieten, werden aber in die vorgenannte Vielzahl der Anbietenden nicht eingerechnet.

Festsetzung eines Großmarktes

allgemeine Informationen

Die Festsetzung eines Großmarktes erlaubt die Durchführung desselbigen.

Gebühren

Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Maximalgebühr von 377,00 € vorgibt. Bei einer längeren oder Dauerfestsetzung eines Großmarktes kann diese aber auch bis zu 385,00 € betragen

Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Gültiger Personalausweis
  • Aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister
  • Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Geländeplan des beabsichtigten Marktes
  • Ausstellerliste
  • Auskunft zu den Teilnahmebedingungen für Ausstellende

Formulare

  • Antrag „Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung nach Titel IV GewO“
  • Hinweise für Marktveranstaltungen „Hinweise für Marktveranstaltungen“
  • Merkblatt „Merkblatt“

Festsetzung eines Spezial- oder Jahrmarktes

allgemeine Informationen

Die Festsetzung eines Spezial- oder Jahrmarktes erlaubt die und verpflichtet zur Durchführung desselbigen.

Gebühren

Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Maximalgebühr von 402,00 € vorgibt.

Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Gültiger Personalausweis
  • Aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister
  • Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Geländeplan des beabsichtigten Marktes
  • Ausstellerliste
  • Auskunft zu den Teilnahmebedingungen für Ausstellende

Formulare

  • Antrag „Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung nach Titel IV GewO“
  • Hinweise für Marktveranstaltungen „Hinweise für Marktveranstaltungen“
  • Merkblatt „Merkblatt“

Ansprechpartner

Festsetzung einer Messe oder Ausstellung

allgemeine Informationen

Die Festsetzung einer Messe oder Ausstellung erlaubt die Durchführung der selbigen.

Gebühren

Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Maximalgebühr von 450,00 € vorgibt.

Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Gültiger Personalausweis
  • Aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister
  • Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Geländeplan der beabsichtigten Messe oder Ausstellung
  • Ausstellerliste
  • Auskunft zu den Teilnahmebedingungen für Ausstellende

Formulare

Antrag „Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung nach Titel IV GewO“