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Reisegewerbe

Das Reisegewerbe gehört zu den erlaubnispflichtigen Gewerbearten. Ein solches Gewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig, ohne vorhergehende Bestellung, außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  • Waren feilbietet,
  • ankauft,
  • Leistungen anbietet,
  • Bestellungen auf Leistungen aufsucht, oder
  • selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller, bzw. nach Schaustellart ausübt.

Für die Ausübung der Reisegewerbetätigkeit wird eine Reisegewerbekarte benötigt. Diese wird vom Landkreis Celle ausgestellt.

Wichtig zu wissen

Eine Ausübung der Tätigkeit darf erst nach Erteilung der Reisegewerbekarte erfolgen.

Ausstellung der Reisegewerbekarte

allgemeine Informationen

Eine Reisegewerbekarte ist der materielle Beweis der immateriellen Erlaubnis, ein Reisegewerbe auszuüben. Sie kann inhaltlich beschränkt werden (auf das auszuübende Gewerbe).
Die Reisegewerbekarte wird grundsätzlich unbefristet ausgestellt und gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Gebühren

Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand. Je angefangene Viertelstunde werden 14,25 € berechnet, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Maximalgebühr von 377,00 € vorgibt.

Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister
  • Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
  • sofern Lebensmittel feilgeboten werden sollen: Unterrichtungsnachweis gem. § 43 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz
  • bei unterhaltender Tätigkeit: Haftpflichtversicherungsschein inkl. Zahlungsnachweis

Formulare

Ansprechpartner

Ersatzausfertigung der Reisegewerbekarte

allgemeine Informationen

Eine Ersatzausfertigung einer Reisegewerbekarte wird ausgestellt, wenn das Original zum Beispiel verloren gegangen, gestohlen, oder in sonst einer Form dauerhaft dem Zugriffsbereich der reisegewerbekarteninhabenden Person entzogen ist.

Gebühren

Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand. Je angefangene Viertelstunde werden 14,25 € berechnet, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Maximalgebühr von 61,00 € vorgibt.

Unterlagen

  • Bei Diebstahl: Polizeibericht über die Aufnahme des angezeigten Diebstahls
  • Bei sonstigem Verlust: Eidesstattliche Versicherung, bzw. schriftliche und unterschriebene Selbsterklärung, jeweils mit kurzer Erläuterung zum Verlust

Formulare

Keine

Ansprechpartner

Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte

allgemeine Informationen

Eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte kann ausgestellt werden, wenn neben dem Original eine weitere Ausfertigung für gewerbliche Zwecke benötigt wird.

Gebühren

Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand. Je angefangene Viertelstunde werden 14,25 € berechnet, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Maximalgebühr von 54,00 € vorgibt.

Unterlagen

Schriftliche Erklärung über die beabsichtigte Verwendung der Zweitschrift bzw. der beglaubigten Kopie.

Formulare

Keine

Ansprechpartner