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Waffen

Unter Waffen sind zu verstehen:

  • Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände,
  • tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen (insbesondere Hieb- und Stoßwaffen),
  • tragbare Gegenstände, die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die im Waffengesetz genannt sind.

Als Umgang kann verstanden werden, eine Waffe oder Munition zu

  • erwerben,
  • besitzen,
  • überlassen,
  • führen,
  • verbringen,
  • mitnehmen,
  • benutzen (schießen),
  • herstellen,
  • bearbeiten,
  • instandsetzen,
  • handeln.

Umgang hat auch, wer eine Schusswaffe unbrauchbar macht.

Für den Besitz, bzw. das Führen und/ oder Nutzen von Waffen und Sprengstoff sind entsprechende, zu beantragende Erlaubnisse erforderlich. Diese werden vom Landkreis Celle für antragstellende Personen aus dem Kreisgebiet (ohne Stadt Celle) erteilt. In der Stadt Celle wohnhafte Personen wenden sich bitte direkt an die Stadt Celle.

Eine Erlaubnis setzt voraus, dass die antragstellende Person

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzt,
  • die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat,
  • ein Bedürfnis nachgewiesen hat undbei der Beantragung eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubnis eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von einer Million Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden – nachweist.

Sprengstoff

Sprengstoffe können verschiedene Formen und Kategorien haben, wie zum Beispiel:

  • explosionsgefährliche Stoffe
  • pyrotechnische Gegenstände
  • Feuerwerkskörper
  • Munition