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Erteilung einer Sprengstofferlaubnis

Allgemeine Informationen

Die Sprengstofferlaubnis nach § 27 SprengG umfasst den nicht gewerblichen Umgang (ausgenommen ist hier das Herstellen) mit explosionsgefährlichen Stoffen, wie:

  • Schwarzpulver zum Vorderladerschießen
  • Böllerpulver zum Böllerschießen
  • Nitrocellulosepulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen.

Für die Erteilung der Sprengstofferlaubnis ist der Nachweis der entsprechenden Fachkunde erforderlich. Die Sachkunde wird in entsprechenden Lehrgängen vermittelt. Dem Lehrgangsträger ist vor Lehrgangsbeginn eine Unbedenklichkeits-bescheinigung vorzulegen, die vom Landkreis Celle auf Antrag ausgestellt wird.

Gebühren

Ausstellung Unbedenklichkeitsbescheinigung 40,00 €
Ausstellung Erlaubnis § 27 SprengG 125,00 €
Verlängerung Erlaubnis § 27 SprengG 40,00 €

Unterlagen

Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
Bedürfnisnachweis
Fachkundebescheinigung (bei Erstantrag Erlaubnis § 27 SprengG)

Formulare

Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG