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Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug

Allgemeine Informationen

  • Ausländische Familienangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen zu einer oder einem in Deutschland lebenden ausländischen oder deutschen Staatsangehörigen nachziehen.
  • Familienangehörige in diesem Sinne sind:
    • minderjährige Kinder
    • Ehegatten
    • eingetragene Lebenspartner
  • Voraussetzungen:
    • Erfüllen der Pass- und Visumpflicht
    • Sicherung des Lebensunterhalts ohne die Inanspruchnahme von öffentlichen Leistungen
    • rechtmäßiger Aufenthalt des in Deutschland lebenden Familienmitglieds
    • ausreichender zur Verfügung stehender Wohnraum des Familienangehörigen
    • einfache deutsche Sprachkenntnisse
    • Volljährigkeit beider Ehegatten oder Lebenspartner

Gebühren

  • Die Gebühren betragen, sofern keine Ermäßigung oder Befreiung möglich ist,
    • für die erstmalige Erteilung 100,-€
    • für eine Verlängerung bis drei Monate 96,-€
    • für eine Verlängerung mehr als drei Monate 93,-€

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
  • gültiger Pass
  • aktuelles biometrisches Foto
  • Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde oder Geburtsurkunde des Kindes
    • Einreichen der Urkunde immer in Verbindung mit einer beglaubigten Übersetzung
  • A1-Sprachzertifikat
  • Mietvertrag oder Grundsteuerbescheid mit Angaben über die Größe der Immobilie
  • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
  • ggf. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Familienangehörigen
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts der Familie
    • Arbeitsvertrag
    • Lohnabrechnungen
    • Rentenversicherungsverlauf
    • Arbeitgeberbestätigung

Formulare

Ansprechpartner

E-mail: auslaenderstelle@lkcelle.de

Ersterteilung

Buchstabe A

Tanja Rother

Amt 10
Amt 10 - Sachbearbeitung Einbürgerung

Buchstabe B bis F

Buchstabe G bis M

Buchstabe N bis S

Buchstabe T bis Z

Verlängerung

Buchstabe A-B

Buchstabe C bis E

Buchstabe F bis H und T bis Z

Buchstabe I bis M

Buchstabe N bis S