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Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

Allgemeine Informationen

  • Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wird aufgrund der §§ 23-25b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erteilt.
  • Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 AufenthG wird aufgrund einer Anordnung des Landes Niedersachsen oder des Bundesministeriums des Innern erteilt.
  • Für die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25- 25b AufenthG können insbesondere folgende Tatsachen zu Grunde liegen:
    • Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling in einem Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
    • Vorliegen eines Abschiebungsverbots oder eines Ausreisehindernisses
    • Feststellung einer außergewöhnlichen Härte
    • Bestehen von unverschuldet bestehenden Ausreisehindernissen
    • langjähriger Aufenthalt und nachhaltige Integration

Gebühren

Die Gebühren betragen, sofern keine Ermäßigung oder Befreiung möglich ist,
für die erstmalige Erteilung 100,-€
für eine Verlängerung bis drei Monate 96,-€
für eine Verlängerung mehr als drei Monate 93,-€

Erforderliche Unterlagen

  • Ihr gültiger Nationalpass bzw. Passersatz
  • Je nach Aufenthaltsgrund sind zu dessen Nachweis unterschiedliche Unterlagen vorzulegen, z. B.
    • Einkommensnachweis
    • Geburts-/Heiratsurkunden
    • Sprachzertifikat

Halten Sie bitte hierzu unbedingt Rücksprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin/dem zuständigen Sachbearbeiter

Formulare

Antrag auf Erteilung-Verlängerung eines Aufenthaltstitels

Ansprechpartner

E-Mail: auslaenderstelle@lkcelle.de

Buchstabe A bis B

Herr Felsing

Amt 10
Telefon: 05141/916-1049

Buchstabe C bis g

Frau Srock

Amt 10
Telefon: 05141/916-1035

Buchstabe h bis M

Herr Manthey

Amt 10
Telefon: 05141/916-1048

Buchstabe N bis u

Frau Kalinowski

Amt 10
Telefon: 05141/916-1045

Buchstabe V bis Z

Frau Lüddecke

Amt 10
Telefon: 05141/916-1043