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Niederlassungserlaubnis

Allgemeine Informationen

  • Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis? Nach Ablauf einer bestimmten Zeit können Sie eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten.
  • Voraussetzungen:
    • geklärte Identität
    • Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
    • Sicherung des Lebensunterhalts ohne die Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln
    • es besteht kein Ausweisungsinteresse, keine Vorstrafen und Gefährdungen Ihrerseits für die Bundesrepublik Deutschland
    • fünfjähriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
    • (bei anerkannten Flüchtlingen oder mit deutschen Staatsangehörigen verheiratete Personen: dreijähriger Mindestaufenthalt)
    • 60-monatige Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung
    • ausreichende Deutschkenntnisse und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
    • ausreichender Krankenversicherungsschutz

Gebühren

Die Gebühren betragen, sofern keine Ermäßigung oder Befreiung möglich ist, 113,00 Euro

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Pass
  • aktuelles biometrisches Foto
  • Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
  • bei Arbeitnehmern:
    • Arbeitsvertag
    • Lohnabrechnungen
    • Arbeitgeberbestätigung
  • bei Selbstständigen:
    • letzter Steuerbescheid
    • Bilanzen
    • GuV-Rechnungen
  • bei Rentnern:
    • Rentenbescheid
  • Nachweis über einen Krankenversicherungsschutz
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag der eigenen Immobilie mit Angaben der Wohnfläche
  • B1-Sprachzertifikat
  • Einbürgerungstest oder Test „Leben in Deutschland“
  • Rentenversicherungsverlauf

Formulare

Ansprechpartner

E-Mail: auslaenderstelle@lkcelle.de 

Buchstabe A bis c

Frau Rother

Amt 10
Telefon: 05141/916-1012

Buchstabe D bis G

Herr Adamski

Amt 10
Telefon: 05141/916-1033

Buchstabe h bis M

Herr Piehler

Amt 10
Telefon: 05141/916-1034

Buchstabe N bis S

Herr Marks

Amt 10
Telefon: 05141/916-1046

Buchstabe T bis Z

Frau Peters

Amt 10
Telefon: 05141/916-1036