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Aufenthaltserlaubnis-Schweiz

Allgemeine Informationen

  • Schweizer Staatsangehörigen kann auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden. Eine Verpflichtung zur Antragstellung besteht nicht.
  • Drittstaatsangehörige Familienangehörige von schweizer Staatsangehörigen müssen innerhalb von drei Monaten nach der Einreise ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzeigen.
  • Bei der Ausländerbehörde wird dabei geprüft, ob ein Freizügigkeitsrecht nach dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten besteht.
  • Wenn ein Freizügigkeitsrecht besteht, wird auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis-Schweiz ausgestellt.

Gebühren

  • Die Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis-Schweiz betragen
    • bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 22,80 €
    • ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 37,00 €

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Reisepass oder ID-Karte
  • 1 aktuelles biometrietaugliches Passfoto
  • Nachweis über das Vorliegen des Freizügigkeitsrechts
    • Nachweis über aktuelle Erwerbstätigkeit oder
    • Nachweis über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz
  • ausgefülltes Formular „Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels“

Formulare

Ansprechpartner

E-Mail: auslaenderstelle@lkcelle.de 

Buchstabe A bis c

Frau Rother

Amt 10
Telefon: 05141/916-1012

Buchstabe d bis g

Herr Adamski

Amt 10
Telefon: 05141/916-1033

Buchstabe h bis M

Herr Piehler

Amt 10
Telefon: 05141/916-1034

Buchstabe N bis S

Herr Marks

Amt 10
Telefon: 05141/916-1046

Buchstabe T bis Z

Frau Peters

Amt 10
Telefon: 05141/916-1036