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Aufenthaltsgestattung

Allgemeine Informationen

Asylbewerberinnen und Asylbewerber erhalten für die Dauer ihres laufenden Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung, die sie beim Landkreis Celle verlängern bzw. neu ausstellen lassen müssen. In der Regel erfolgt die Ausstellung/Verlängerung jeweils für sechs Monate.

Gebühren

Diese Leistung ist gebührenfrei

Erforderliche Unterlagen

Zur (Neu-)Ausstellung benötigen Sie ein biometrisches Passfoto. Zur (2x möglichen) Verlängerung müssen Sie lediglich Ihre Aufenthaltsgestattung mitbringen.

Formulare

Es liegen keine Formulare zu diesem Themenbereich vor.

Ansprechpartner

E-Mail: auslaenderstelle@lkcelle.de

Buchstabe A bis B

Herr Felsing

Amt 10
Telefon: 05141/916-1049

Buchstabe C bis g

Frau Srock

Amt 10
Telefon: 05141/916-1035

Buchstabe H bis M

Herr Manthey

Amt 10
Telefon: 05141/916-1048

Buchstabe N bis u

Frau Kalinowski

Amt 10
Telefon: 05141/916-1045

Buchstabe V bis Z

Frau Lüddecke

Amt 10
Telefon: 05141/916-1043