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Ausbildungsduldung - § 60c AufenthG

Allgemeine Informationen

  • Eine Ausbildungsduldung kann Ihnen erteilt werden für
    • eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf,
    • eine Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf, wenn
      • daran eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf anschlussfähig ist,
      • die Bundesagentur für Arbeit einen Engpass festgestellt hat und dazu eine Ausbildungsplatzzusage vorliegt.
  • Die Erteilung einer Ausbildungsduldung berechtigt Sie nicht automatisch zur Wohnsitzänderung. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen. siehe Umverteilung/Änderung Wohnsitzauflage (Linke)
  • Eine Ausbildungsduldung wird Ihnen unter anderem nicht erteilt, wenn
    • Sie wegen einer offensichtlichen Straftat verurteilt wurden,
    • die Ausbildung offensichtlich missbräuchlich erfolgt,
    • Ihre Identität nicht geklärt ist (zeitliche Fristen zum Nachweis),
    • bereits Maßnahmen zu Ihrer Aufenthaltsbeendigung eingeleitet worden sind.
  • Die Ausbildungsduldung können Sie
    • frühestens sieben Monate vor Beginn der Ausbildung beantragen und
    • frühestens sechs Monate vor Beginn der Ausbildung erhalten.
  • Die Ausbildungsduldung kann erlöschen
    • wenn Sie wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt werden,
    • wenn Sie die Ausbildung vorzeitig beenden oder abbrechen (eine einmalige Verlängerung für sechs Monate ist möglich).
  • Wenn Sie die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und Sie danach weiter in Ihrem erlernten Beruf arbeiten, kann Ihnen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.

Gebühren

  • siehe Duldung allgemein

Erforderliche Unterlagen

  • Bisherige Duldung oder Aufenthaltsgestattung
  • Ausbildungsvertrag
  • Identitätsnachweis bzw. Nationalpass
  • Bei Verlängerung mit neuem Trägervordruck: NEUES biometrisches Foto
  • Bei Ermäßigung oder Verzicht auf Gebühren: aktueller Leistungsbescheid

Formulare

Ansprechpartner

E-Mail: auslaenderstelle@lkcelle.de

Buchstabe A bis B

Herr Felsing

Amt 10
Telefon: 05141/916-1049

Buchstabe C bis g

Frau Srock

Amt 10
Telefon: 05141/916-1035

Buchstabe h bis M

Herr Manthey

Amt 10
Telefon: 05141/916-1048

Buchstabe N bis u

Frau Kalinowski

Amt 10
Telefon: 05141/916-1045

Buchstabe V bis Z

Frau Lüddecke

Amt 10
Telefon: 05141/916-1043