Inhalt

Arbeitsaufnahme von Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung

Allgemeine Informationen

  • Vor einer Arbeitsaufnahme müssen Sie die Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung beantragen.
  • Sie können u.a. den Antrag auf Zulassung einer Beschäftigung stellen, wenn Sie sich seit mindestens drei Monaten mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung im Bundesgebiet aufhalten.
  • Der Antrag auf Zulassung einer Beschäftigung wird der Bundesagentur für Arbeit zur Stellungnahme übermittelt, sofern Sie noch keine vier Jahre in Deutschland leben.
  • Die Beantragung der Zulassung einer Beschäftigung kann postalisch oder per E-Mail erfolgen.
  • Die Entscheidung über den Antrag erhalten Sie schriftlich.
  • Hinweis:
  • Sofern Sie aus einem sicheren Herkunftsland stammen und nach dem 31.08.2015 einen Asylantrag gestellt haben
  • oder
  • eine Duldung besitzen und falsche bzw. nicht ausreichende Angaben über Ihre Identität bzw. Staatsangehörigkeit gemacht haben,
  • kann die Ausübung einer Beschäftigung nicht erlaubt werden.

Gebühren

  • es fallen keine Gebühren an

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag auf Zulassung einer Beschäftigung einschl. Stellenbeschreibung (durch Arbeitgeber auszufüllen
  • ggf. Verdienst- und Stundennachweise der letzten drei Monate

Formulare

Ansprechpartner

E-Mail: auslaenderstelle@lkcelle.de

Buchstabe A bis B

Herr Felsing

Amt 10
Telefon: 05141/916-1049

Buchstabe C bis G

Frau Srock

Amt 10
Telefon: 05141/916-1035

Buchstabe H bis M

Herr Manthey

Amt 10
Telefon: 05141/916-1048

Buchstabe N bis u

Frau Kalinowski

Amt 10
Telefon: 05141/916-1045

Buchstabe V bis Z

Frau Lüddecke

Amt 10
Telefon: 05141/916-1043