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Umverteilung/Änderung der Wohnsitzauflage

Allgemeine Informationen

  • In Aufenthaltsgestattungen, Duldungen oder befristeten Aufenthaltserlaubnissen sind häufig sogenannte Wohnsitzauflagen eingetragen, welche die Wohnsitznahme in einer bestimmten Gemeinde, einem Landkreis oder Bundesland vorschreibt. Eine Änderung ist nur aus besonderem Grund möglich.
  • Bei Asylbewerbern mit einer Aufenthaltsgestattung kann auf Antrag aus Gründen der Familieneinheit, zum Zwecke der Arbeitsaufnahme oder aus humanitären Gründen eine sogenannte Umverteilung in ein anderes Bundesland, einen anderen Landkreis oder lediglich in eine andere Unterkunft innerhalb des gleichen Landkreises erfolgen.
  • Abgelehnte Asylbewerber mit einer Duldung oder Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis können aus Gründen der Familieneinheit, zum Zwecke der Arbeitsaufnahme oder aus humanitären Gründen eine Änderung der Wohnsitzauflage beantragen.
  • Hinweis:Die Anträge sind immer bei der bisher für Sie zuständigen Ausländerbehörde zu stellen. Diese leitet den Antrag an die zustimmungspflichtige Behörde weiter.

Gebühren

  • Für Asylbewerber: Keine Gebühren
  • Für Inhaber einer Duldung oder einer
  • Aufenthaltserlaubnis: 50,00 Euro

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über den Umzugsgrund z. B. Familienbindung, Arbeitsvertrag, medizinisches Attest, Mietvertrag usw.

Formulare

Ansprechpartner

E-Mail: auslaenderstelle@lkcelle.de

Buchstabe A bis B

Herr Felsing

Amt 10
Telefon: 05141/916-1049

Buchstabe C bis G

Frau Srock

Amt 10
Telefon: 05141/916-1035

Buchstabe h bis M

Herr Manthey

Amt 10
Telefon: 05141/916-1048

Buchstabe N bis S

Frau Kalinowski

Amt 10
Telefon:05141/916-1045

Buchstabe V bis Z

Frau Lüddecke

Amt 10
Telefon: 05141/916-1043