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Verpflichtungserklärung (Einladung)

Allgemeine Informationen

  • Für die Beantragung eines (Besuchs-)Visums oder im Einzelfall eines anderweitigen Aufenthaltstitels durch Dritte können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben.
  • Damit verpflichten Sie sich für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren, die Kosten für den Lebensunterhalt Ihres Gastes zu tragen.
  • Sie beinhaltet, dass Sie alle öffentlichen Mittel erstatten, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit anfallen, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch Ihres Gastes beruhen sollte. Das gilt auch für eine eventuelle Rückreise in den Heimatstaat (Ausreise- beziehungsweise Abschiebungskosten).
  • Die Frist von fünf Jahren beginnt mit der Einreise Ihres Gastes.
  • Die Verpflichtungserklärung erlischt weder durch die Anerkennung als Schutzberechtigter nach dem Asylgesetz noch durch Erteilung einer anderen humanitären Aufenthaltserlaubnis.
  • Voraussetzung ist Ihre ausreichende Bonität: Die Ausländerbehörde ermittelt diese in jedem Einzelfall individuell.

Hinweis:

  • Sofern sich mehrere Personen gemeinsam zur Kostenübernahme verpflichten, ist jeweils eine eigene Verpflichtungserklärung erforderlich.
  • Sofern sich Ehegatten gemeinsam zur Kostenübernahme Verpflichten, unterschreiben Sie gemeinsam auf der Verpflichtserklärung.
  • Bevor Ihr Gast das Visum erhält, muss sie beziehungsweise er den Abschluss einer Reisekrankenversicherung gegenüber der deutschen Auslandsvertretung nachweisen.

Gebühren

Die Gebühr beträgt je Verpflichtungserklärung 29,-Euro.

Erforderliche Unterlagen

  • Ihr eigener Reisepass oder Personalausweis
  • Erfassungsbogen Besuchseinladung
  • Passkopie des Besuchs
  • Aktuelle Einkommensnachweise
    • Selbstständige: aktuelle Steuerberaterbescheinigung
    • Rentner: aktueller Rentenbescheid
    • Arbeitnehmer: die letzten drei Gehaltsabrechnungen
    • Vermieter: Mietverträge zum Nachweis der Mieteinnahmen
    • nur nach Rücksprache mit der Ausländerbehörde: Übersicht Einkünfte - Ausgaben

Formulare

Ansprechpartner

E-Mail: auslaenderstelle@lkcelle.de

Frau Märker

Amt 10
Telefon: 05141/916-1037