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Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit/Staatsangehörigkeitsausweis

Allgemeine Informationen

Im alltäglichen Gebrauch reicht in der Regel für den Nachweis des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit ein Reisepass oder Personalausweis aus. Wenn Sie allerdings den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gegenüber einer öffentlichen Stelle nachweisen müssen (z.B. bei Adoptionen, zur Approbation in medizinischen Berufen), benötigen Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis. Diesen stellen wir Ihnen auf Antrag im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens aus.

Gebühren

die Gebühren betragen 25,- €

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen nachweisen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Mit hinreichender Wahrscheinlichkeit können Sie nachweisen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und nicht wieder verloren haben, durch:

  • Urkunden,
  • Auszüge aus den Melderegistern oder
  • andere schriftliche Beweismittel.
  • Nützlich können folgende Unterlagen sein:
  • Unterlagen über Abstammung und Personenstand:
  • Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften/Auszüge aus dem Familienbuch
  • Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:
  • Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Aufnahmeurkunden, Bescheinigungen/Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten oder Beamtinnen, Feststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen deutschen Wehrmacht und anderen Verbänden
  • Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte:
  • Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG), Volkslistenausweise, Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über die deutsche Volkszugehörigkeit, Nachweis über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht
  • Unterlagen über den Erwerb der Rechtsstellung als Deutscher beziehungsweise Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit:
  • Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG),
  • (alte) Flüchtlingsausweise, Registrierscheine, Meldebestätigungen beziehungsweise Meldebescheinigungen
  • Unterlagen über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Rechtsstellung als Deutscher beziehungsweise Deutsche:
  • Staatsangehörigkeitsnachweise, Heimatschein, Urkunden/Ausweise über die Rechtsstellung als Deutscher beziehungsweise Deutsche, Reisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte), Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten oder Bürgerverzeichnissen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamter beziehungsweise Beamtin, Meldebestätigungen, Meldebescheinigungen, Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

Formulare

Ansprechpartner

E-Mail: auslaenderstelle@lkcelle.de

Tanja Rother

Amt 10
Amt 10 - Sachbearbeitung Einbürgerung