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Beglaubigungen

Allgemeine Informationen

Sie benötigen ein beglaubigtes Zeugnis oder eine beglaubigte Approbationsurkunde?

Der Landkreis Celle beglaubigt Abschriften (Kopien) von Schriftstücken, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.

Nicht beglaubigt werden dürfen Abschriften oder Vervielfältigungen von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden. Die Ausstellung dieser Urkunden obliegt ausschließlich dem zuständigen Standesamt. Ferner dürfen Fahrzeugscheine, Führerscheine und Lohnsteuerkarten, Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauszüge, Auszüge aus dem Handels- und Vereinsregister, Liegenschaftskataster, Grundbuchauszüge, Privatverträge und ausländische Dokumente nicht beglaubigt werden.

Hingegen sind Beglaubigungen deutscher Personalausweise und Reisepässe zur Vorlage bei deutschen Behörden möglich. Ebenso ausländische Dokumente nur zur Vorlage bei einer deutschen Behörde. Die Behörde muss vom Antragsteller benannt werden können.
Die Beglaubigung erfolgt durch Anbringung eines Beglaubigungsvermerks.

  • Dieser enthält:
  • Ort und Tag der Beglaubigung
  • Dienstsiegel und Unterschrift der beglaubigenden Person und
  • wenn das Original nicht von einer Behörde ausgestellt worden ist:

Hinweis, dass die beglaubigte Kopie nur bei der Behörde vorgelegt werden darf, für die sie beantragt ist
Die amtliche Beglaubigung von Unterschriften ist ebenfalls möglich. Die Unterschrift muss in Gegenwart der beglaubigenden Sachbearbeitung vollzogen werden.

Hinweis:
Es ist zu unterscheiden zwischen einer beglaubigten Kopie und der Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens. Mit der Beglaubigung einer Unterschrift wird bestätigt, dass die Urkunde von der Person stammt, die sie unterzeichnet hat.

Gebühren

  • Beglaubigung von Unterschriften 4,00 €
  • Abschriften je Seite
    • der Erstausfertigung 4,00 €
    • der Durchschrift 2,00 €
  • Urkunden und Bescheinigungen
    • für den Gebrauch im Ausland 10,00 €
  • Beglaubigungen für Rentenzwecke sind gebührenfrei.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Identität des Antragstellers (gültiger Personalausweis oder Reisepass)
  • Originale der zu beglaubigenden Dokumente
  • Bitte verzichten Sie darauf, selber Kopien zu fertigen und diese mitzubringen, da ein aufwendiger Textabgleich erhöhte Kosten verursacht.

Formulare

es liegen keine Formulare zu diesem Themenbereich vor

Ansprechpartnerin:

Frau Sax

Amt 10

Telefon: 05141/916-1033
E-Mail: Personenstand@lkcelle.de