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Mittagsverpflegung

Wer bekommt diese Leistung?

  • Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn sie jünger als 25 Jahre sind. Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.
  • Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege gewährt wird.
  • befristet bis zum 31.12.2013 auch Schülerinnen und Schüler, die das Mittagessen in einem Hort einnehmen.

Welche Leistung wird erbracht?

Grundsätzlich ist die Mittagsverpflegung im Regelbedarf von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt. Das Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung ist aber in der Regel teurer als ein Mittagessen zu Hause. Daher werden mit dieser Leistung die Mehrkosten ausgeglichen.

Erbracht wird ein Zuschuss zu den Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung. Verpflegung, die am Kiosk gekauft werden kann (z. B. belegte Brötchen), wird nicht bezuschusst.

Wie funktioniert das?

Den Zuschuss zur Mittagsverpflegung müssen Sie für jedes Kind gesondert beantragen. Er wird nur erbracht, wenn die Schule oder Kindertageseinrichtung ein gemeinschaftliches Mittagessen anbietet und Ihr Kind daran teilnimmt.

Die Kosten für die Mittagsverpflegung werden direkt mit der Einrichtung/dem Anbieter abgerechnet.