Rettungswesen
- Der Landkreis Celle ist Träger des Rettungsdienstes nach dem Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz.
- Zur Erfüllung der Aufgaben sind derzeit das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Celle-Land e.V.sowie die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Ortsverband Celle mit der Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes beauftragt.
- Das Rettungswesen umfasst:
- Die Einrichtung und Unterhaltung einer Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle sowie der zur Alarmierung und Nachrichtenübermittlung erforderlichen Anlagen; die Notfallrettung und Bewältigung von Großschadensereignissen,
- die Durchführung von Intensivtransporten sowie von qualifizierten Krankentransporten sowie deren Abrechnungen mit den Krankenkassen
- Standardisierte Notrufabfrage
In der Leitstelle Celle wird seit Juni 2025 eine standardisierte Notrufabfrage eingesetzt.
Für Standardeinsätze aber auch für spezielle Einsätze sind Abfrageketten vorgefertigt.
Die Standardisierte Notrufabfrage (SNA) wird zurzeit geschult und alle Mitarbeiter arbeiten konsequent alle Fragen/Hilfe ab. Damit wird keine wichtige Frage vergessen und so erhalten die Anrufer immer die gleiche Hilfe bei den gleichen Problemen.
Für die Kollegen der Leitstelle bedeutet die vollständige Nutzung der Abfrage auch Rechtssicherheit. Die Fragen geben den jeweils aktuellen medizinischen/ fachlichen Stand des Wissens wieder.
Warum führen wir die SNA (Standardisierte Notrufabfrage) ein?
Hierzu besteht eine Landesverordnung im Land Niedersachsen
Für alle Anrufe unter der europäischen Notrufnummer 112
(BMI - Alle Meldungen - Von Helsinki bis Gibraltar - immer erreichbar der Notruf 112)
ergibt sich dann in etwa folgende Ansprache am Telefon:
- “Notruf 112, wo genau ist der Notfallort?”
- “Wie sind sie erreichbar?”
- “Wie heißen Sie?”
- “Was der Grund Ihres Anrufs”
Auch auf der Amtstelefonnummer 19 222 findet die SNA Anwendung.
Vom Startbildschirm verzweigen sich dann die speziellen Abfragen für:
- Medizinische Notrufe
- Brandschutz / technische Hilfe
- Krankentransport
- Verkehrsunfall
- Wassernotfall
- Naturereignis / Unwetter
- Automatische Notrufe / eCall
- Fach - Anforderungen
Bild des `Einstiegs` in die SNA (Strukturierte Notrufabfrage)
Bei Rückfragen zum Thema Strukturierten Notrufabfrage steht Ihnen der Leiter der Leitstelle zur Verfügung.
Sven Heine
05141 / 916-1061
Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle
Allgemeine Informationen
Für die Alarmierung der Feuerwehren und des Rettungsdienstes betreibt der Landkreis Celle die Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle. Die Disponenten nehmen im Schichtsystem Notrufe entgegen und disponieren die Rettungskräfte zu den Einsatzorten.
Seit Dezember 2021 sind im Landkreis Celle zudem die Mobilen Retter aktiv. Dies sind ehrenamtliche, qualifizierte Ersthelfer, die im Falle eines Herz-Kreislauf-Stillstandes von der Leitstelle zusätzlich zum Einsatzort alarmiert werden. Weitere Informationen zur Mobilen Retter-App finden Sie unter: https://www.mobile-retter.org/#regionen
Gebühren
Die Gebühren für die Notfallrettung werden in der Regel durch die Krankenkassen getragen.
Unterlagen
- PDF-Datei: (352 kB)
- PDF-Datei: (302 kB)
Formulare
- PDF-Datei: (131 kB)
Ansprechpartner
Sven Heine
FEL-RLS
Telefon: +4951419161061
E-Mail: Leitstelle-Leitung@lkcelle.de
Die Notrufnummer lautet
In folgenden Fällen ist der Notruf zu wählen:
- akute Erkrankungen
- bewusstlose Personen
- Vergiftungen
- schwere Herz- oder Kreislaufprobleme
- schwere Atemnot
- stark blutende Wunden
- Unfälle mit Verletzten, Verkehrsunfälle
- Feuer
- Anforderung von technischer Hilfeleistung wie:
- Rettung von Personen
- Befreiung eingeschlossener Personen oder Tiere
Bitte denken Sie auch daran: Die missbräuchliche Benutzung des Notrufes 112 ist eine Straftat, die angezeigt und geahndet wird!
Notfallrettung und Bewältigung von Großschadensereignissen
Allgemeine Informationen
Eine Notfallrettung liegt vor, wenn bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten und bei Personen, bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, sofern sie nicht unverzüglich medizinische Versorgung erhalten, die erforderlichen medizinischen Maßnahmen am Einsatzort durchzuführen, die Transportfähigkeit dieser Personen herzustellen und sie erforderlichenfalls unter fachgerechter Betreuung mit dafür ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern. Wenn sich das Notfallereignis mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Kranken auswirkt, spricht man von einem Großschadensereignis. Hierbei reicht der Regelrettungsdienst nicht aus. Daher hat der Landkreis Celle in Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen ein MANV-Konzept (Massenanfall von Verletzten) erarbeitet.
Gebühren
Die Gebühren für die Notfallrettung werden in der Regel durch die Krankenkassen getragen.
Unterlagen
- PDF-Datei: (352 kB)
- PDF-Datei: (302 kB)
Formulare
- PDF-Datei: (131 kB)
Ansprechpartner
Sven Heine
FEL-RLS
Telefon: +4951419161061
E-Mail: Leitstelle-Leitung@lkcelle.de
Die Notrufnummer lautet
In folgenden Fällen ist der Notruf zu wählen:
- akute Erkrankungen
- bewusstlose Personen
- Vergiftungen
- schwere Herz- oder Kreislaufprobleme
- schwere Atemnot
- stark blutende Wunden
- Unfälle mit Verletzten, Verkehrsunfälle
- Feuer
- Anforderung von technischer Hilfeleistung wie:
- Rettung von Personen
- Befreiung eingeschlossener Personen oder Tiere
Bitte denken Sie auch daran: Die missbräuchliche Benutzung des Notrufes 112 ist eine Straftat, die angezeigt und geahndet wird!
Intensivtransport, qualifizierter Krankentransport und Abrechnung Rettungsdienst
Allgemeine Informationen
Ein Intensivtransport ist erforderlich, um eine lebensbedrohlich Verletzte oder Erkrankte Person unter intensivmedizinischen Bedingungen in eine andere Behandlungseinrichtung zu verlegen. Die Notwendigkeit wird von einem Arzt festgestellt. Ein qualifizierter Krankentransport wird durchgeführt, um sonstige Kranke, Verletzte oder Hilfsbedürftige zu befördern, die nach ärztlicher Verordnung während der Beförderung einer fachgerechten Betreuung oder der besonderen Einrichtung eines Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies aufgrund ihres Zustandes zu erwarten ist.
Gebühren
Die Gebühren für den qualifizierten Krankentransport werden in der Regel durch die Krankenkassen getragen. Einige Krankentransporte sind im Vorhinein genehmigungspflichtig. Bitte setzen Sie sich daher im Vorfeld mit Ihrer zuständigen Krankenkasse in Verbindung.
Unterlagen
Gebührensatzung Rettungsdienst
Formulare
Es liegen keine Formulare vor.
Ansprechpartner
Ein qualifizierter Krankentransport kann in der Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle des Landkreis Celle beauftragt werden