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Rettungswesen

  • Der Landkreis Celle ist Träger des Rettungsdienstes nach dem Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz.
  • Zur Erfüllung der Aufgaben sind derzeit das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Celle-Land e.V.sowie die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Ortsverband Celle mit der Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes beauftragt.
  • Das Rettungswesen umfasst:
    1. Die Einrichtung und Unterhaltung einer Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle sowie der zur Alarmierung und Nachrichtenübermittlung erforderlichen Anlagen; die Notfallrettung und Bewältigung von Großschadensereignissen,
    2. die Durchführung von Intensivtransporten sowie von qualifizierten Krankentransporten sowie deren Abrechnungen mit den Krankenkassen

Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle

Allgemeine Informationen

Für die Alarmierung der Feuerwehren und des Rettungsdienstes betreibt der Landkreis Celle die Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle. Die Disponenten nehmen im Schichtsystem Notrufe entgegen und disponieren die Rettungskräfte zu den Einsatzorten.


Seit Dezember 2021 sind im Landkreis Celle zudem die Mobilen Retter aktiv. Dies sind ehrenamtliche, qualifizierte Ersthelfer, die im Falle eines Herz-Kreislauf-Stillstandes von der Leitstelle zusätzlich zum Einsatzort alarmiert werden. Weitere Informationen zur Mobilen Retter-App finden Sie unter: https://www.mobile-retter.org/#regionen

Gebühren

Die Gebühren für die Notfallrettung werden in der Regel durch die Krankenkassen getragen.

Unterlagen

Formulare

Ansprechpartner

Sven Heine

FEL-RLS

Telefon: +4951419161061

E-Mail: Leitstelle-Leitung@lkcelle.de

Die Notrufnummer lautet

Notrufnummer

In folgenden Fällen ist der Notruf zu wählen:
  • akute Erkrankungen
  • bewusstlose Personen
  • Vergiftungen
  • schwere Herz- oder Kreislaufprobleme
  • schwere Atemnot
  • stark blutende Wunden
  • Unfälle mit Verletzten, Verkehrsunfälle
  • Feuer
  • Anforderung von technischer Hilfeleistung wie:
    • Rettung von Personen
    • Befreiung eingeschlossener Personen oder Tiere

Bitte denken Sie auch daran: Die missbräuchliche Benutzung des Notrufes 112 ist eine Straftat, die angezeigt und geahndet wird!

Notfallrettung und Bewältigung von Großschadensereignissen

Allgemeine Informationen

Eine Notfallrettung liegt vor, wenn bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten und bei Personen, bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, sofern sie nicht unverzüglich medizinische Versorgung erhalten, die erforderlichen medizinischen Maßnahmen am Einsatzort durchzuführen, die Transportfähigkeit dieser Personen herzustellen und sie erforderlichenfalls unter fachgerechter Betreuung mit dafür ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern. Wenn sich das Notfallereignis mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Kranken auswirkt, spricht man von einem Großschadensereignis. Hierbei reicht der Regelrettungsdienst nicht aus. Daher hat der Landkreis Celle in Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen ein MANV-Konzept (Massenanfall von Verletzten) erarbeitet.

Gebühren

Die Gebühren für die Notfallrettung werden in der Regel durch die Krankenkassen getragen.

Unterlagen

Formulare

Ansprechpartner

Sven Heine

FEL-RLS

Telefon: +4951419161061

E-Mail: Leitstelle-Leitung@lkcelle.de


Die Notrufnummer lautet

Notrufnummer

In folgenden Fällen ist der Notruf zu wählen:
  • akute Erkrankungen
  • bewusstlose Personen
  • Vergiftungen
  • schwere Herz- oder Kreislaufprobleme
  • schwere Atemnot
  • stark blutende Wunden
  • Unfälle mit Verletzten, Verkehrsunfälle
  • Feuer
  • Anforderung von technischer Hilfeleistung wie:
    • Rettung von Personen
    • Befreiung eingeschlossener Personen oder Tiere

Bitte denken Sie auch daran: Die missbräuchliche Benutzung des Notrufes 112 ist eine Straftat, die angezeigt und geahndet wird!

Intensivtransport, qualifizierter Krankentransport und Abrechnung Rettungsdienst

Allgemeine Informationen

Ein Intensivtransport ist erforderlich, um eine lebensbedrohlich Verletzte oder Erkrankte Person unter intensivmedizinischen Bedingungen in eine andere Behandlungseinrichtung zu verlegen. Die Notwendigkeit wird von einem Arzt festgestellt. Ein qualifizierter Krankentransport wird durchgeführt, um sonstige Kranke, Verletzte oder Hilfsbedürftige zu befördern, die nach ärztlicher Verordnung während der Beförderung einer fachgerechten Betreuung oder der besonderen Einrichtung eines Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies aufgrund ihres Zustandes zu erwarten ist.

Gebühren

Die Gebühren für den qualifizierten Krankentransport werden in der Regel durch die Krankenkassen getragen. Einige Krankentransporte sind im Vorhinein genehmigungspflichtig. Bitte setzen Sie sich daher im Vorfeld mit Ihrer zuständigen Krankenkasse in Verbindung.

Unterlagen

Gebührensatzung Rettungsdienst

Formulare

Es liegen keine Formulare vor.

Ansprechpartner

Ein qualifizierter Krankentransport kann in der Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle des Landkreis Celle beauftragt werden

Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle Landkreis Celle

Ansprechpartnerin zu Fragen zum Rettungswesen:

Ansprechpartnerin für die Abrechnungen im Rettungsdienst: