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Registrierung von Tierbeständen nach der Viehverkehrsordnung

Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Truthühner, Esel, Pferde, Bienen oder Tauben halten möchte, hat seine Tiere umgehend, spätestens bei Beginn der Tätigkeit, dem Veterinäramt des Landkreises Celle unter Angabe der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Jeder Tierhalter erhält eine Registriernummer. Bitte verwenden Sie dazu den nebenstehenden Antrag. Tierhalter, die ihre registrierte Hofstelle übertragen möchten, verwenden bitte das Formblatt Hofübergabe. Der Antrag ist an das Veterinäramt des Landkreises Celle zu richten.

Mit der Registrierung Ihrer Tierhaltung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur vorbeugenden Bekämpfung von Tierseuchen. Nur wenn dem Veterinäramt alle Tierhaltungen in seinem Zuständigkeitsbereich bekannt sind, kann im Seuchenfall eine effektive Seuchenbekämpfung erfolgen. Zudem besteht für die o.a. Tierarten eine Meldepflicht bei der Tierseuchenkasse.

Antrag auf Registriernummer

Anmeldung von Tieren bei der Tierseuchenkasse

Soweit sie schon als Tierhaltungsbetrieb registriert sind, melden Sie die Tierhaltung direkt der Niedersächsischen Tierseuchenkasse.

Zur erstmaligen Registrierung Ihres Tierbestandes melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Veterinäramt, dort erhalten Sie die Anträge zur Vergabe neuer Registriernummern und Anmeldung des Tierbestandes.

Merkblatt: Pferd + Tierseuchenkasse

Kontakt

Niedersächsische Tierseuchenkasse

Brühlstraße 9
30169 Hannover