Registrierung von Tierbeständen nach der Viehverkehrsordnung
Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Truthühner, Esel, Pferde, Bienen oder Tauben halten möchte, hat seine Tiere umgehend, spätestens bei Beginn der Tätigkeit, dem Veterinäramt des Landkreises Celle unter Angabe der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Jeder Tierhalter erhält eine Registriernummer. Bitte verwenden Sie dazu den nebenstehenden Antrag. Tierhalter, die ihre registrierte Hofstelle übertragen möchten, verwenden bitte das Formblatt Hofübergabe. Der Antrag ist an das Veterinäramt des Landkreises Celle zu richten.
Mit der Registrierung Ihrer Tierhaltung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur vorbeugenden Bekämpfung von Tierseuchen. Nur wenn dem Veterinäramt alle Tierhaltungen in seinem Zuständigkeitsbereich bekannt sind, kann im Seuchenfall eine effektive Seuchenbekämpfung erfolgen. Zudem besteht für die o.a. Tierarten eine Meldepflicht bei der Tierseuchenkasse.
Antrag auf Registriernummer
Hier finden Sie den Antrag mit Anlagen zum Download:
DSGVO Informationsblatt
Registriernummernantrag
Anlage 1
Anlage 1a
Anlage 4
Anlage 4a
Angaben zu Beteiligten_Gesellschaften bzw. Ehepartnern_eheähnliche Gemeinschaft
Ergänzende Angaben zur Haltung von Schwein, Geflügel, Einhufer
Anmeldung von Tieren bei der Tierseuchenkasse
Soweit sie schon als Tierhaltungsbetrieb registriert sind, melden Sie die Tierhaltung direkt der Niedersächsischen Tierseuchenkasse.
Zur erstmaligen Registrierung Ihres Tierbestandes melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Veterinäramt, dort erhalten Sie die Anträge zur Vergabe neuer Registriernummern und Anmeldung des Tierbestandes.