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Tierkörperbeseitigung

Tierkörper, Tierkörperteile oder Erzeugnisse müssen grundsätzlich über Verarbeitungsbetriebe für tierische Nebenprodukte (VTN) entsorgt werden. Einzelne Hunde, Katzen oder andere Kleintiere können auf dem eigenen Grundstück, soweit dieses nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt, in einer Tiefe von mindestens 50 cm vergraben werden. Die Durchführung der Beseitigung wird durch den VTN wahrgenommen. Der VTN ist zu erreichen unter

Rendac Rotenburg GmbH
OT Mulmshorn
Hesedorferweg 76
27356 ROTENBURG/ WÜMME
Telefon: 0800-7793333
Fax 04268/9313-20

Tierkörperbeseitigungsanstalt