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Abschussplanung

Der Abschuss des Wildes ist so zu regeln, dass die berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden voll gewahrt bleiben sowie die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigt werden. Innerhalb der hierdurch gebotenen Grenzen soll die Abschussregelung dazu beitragen, dass ein gesunder Wildbestand aller heimischen Tierarten in angemessener Zahl erhalten bleibt und insbesondere der Schutz von Tierarten gesichert ist, deren Bestand bedroht erscheint.
Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild) sowie Auer-, Birk- und Rackelwild dürfen grundsätzlich nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden, der vom Landkreis Celle im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat zu bestätigen oder festzusetzen ist. Die Abschussplanvorschläge reichen die Jagdausübungsberechtigten oder - für Mitglieder einer Hegegemeinschaft - die Hegegemeinschaftsvorsitzenden bis spätestens 15.02. ein.

Bestätigung/ Festsetzung Abschussplan

allgemeine Informationen

In dem Abschussplan ist anzugeben, bei Rehwild, wie viele Tiere welchen Geschlechts und bei den übrigen Schalenwildarten mit Ausnahme von Schwarzwild, von welchen Wildarten wie viele Tiere welchen Geschlechts, unterschieden nach Altersklassen im Jagdbezirk in den nächsten drei Jagdjahren erlegt werden sollen. Die im Abschussplan insgesamt vorgesehenen Abschüsse sind möglichst gleichmäßig auf die einzelnen Jahre verteilen.

Gebühren

Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Mindestgebühr von 25,00 € und eine Maximalgebühr von 56,00 € vorgibt.

Unterlagen

Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag „Abschussplanung Hochwild“

Formulare

Antrag „Abschussplanung Hochwild“

Nachbewilligung

allgemeine Informationen

Wessen Abschussplan fast erfüllt oder erfüllt ist, der Wildbestand aber weiterhin zu hoch ist, sodass die Notwendigkeit der weiteren Bejagung gegeben ist, kann eine Nachbewilligung beantragen.
Für Mitglieder einer Hegegemeinschaft übernimmt die Beantragung die oder der Vorsitzende der Hegegemeinschaft.

Gebühren

Für die Änderung /Nachbewilligung eines bereits bestätigten Abschussplans wird keine Gebühr erhoben.

Unterlagen

Ausführlich begründeter und unterschriebener Antrag (digital möglich)

Formulare

Keine