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Jägerprüfung

Die Jägerprüfung, aufgrund der Fülle und Komplexität des Lehrstoffes auch das „grüne Abitur“ genannt, ist eine Leistungsprüfung, die zwingend bestanden werden muss, um einen Jagdschein zu erlangen.
Die Prüfung wird durch eine entsprechende Kommission unter Vorsitz des Kreisjägermeisters abgenommen und gliedert sich in drei Teile:

  • Jagdliches Schießen,
  • schriftliche Prüfung und
  • mündlich-praktische Prüfung.

Im schriftlichen und mündlich-praktischen Prüfungsabschnitt werden die Prüflinge in fünf Fachgebieten geprüft:

  • Dem Jagdrecht unterliegende Wildarten und andere freilebende Tiere,
  • Jagdwaffen und Fanggeräte,
  • Naturschutz, Hege und Jagdbetrieb,
  • Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagdliches Brauchtum,
  • Jagdrecht und verwandtes Recht.

Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung bieten die Jägerschaft sowie private Jagdschulen sogenannte Jungjägerlehrgänge an. Die Dauer der Kurse kann dabei unterschiedlich gewählt werden: Ein zehnmonatiger Abendkurs wird ebenso angeboten, wie ein wenige Wochen andauernder täglicher „Intensivkurs“.
Sollten Sie Interesse an einem solchen Kurs haben, wenden Sie sich an die Jägerschaft Celle oder private Jagdschulen.

Zulassung zur Jägerprüfung

allgemeine Informationen

Zur Prüfung ist von der Jagdbehörde zuzulassen, wer

  • am Tag vor Beginn der Jägerprüfung mindestens fünfzehn Jahre und sechs Monate alt ist,
  • die für das Ablegen der Jägerprüfung erforderliche körperliche Eignung besitzt und
  • eine ausreichende Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch abgeschlossen hat.

Andere Personen dürfen nicht zugelassen werden. Die zu prüfende Person wird spätestens eine Woche vor der Prüfung eingeladen.

Gebühren

200,00 €

Unterlagen

Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag (digital möglich)

Formulare