Jagdschein
Wer die Jagd ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutz-berechtigten vorzeigen. Wer die Jagd mit Greifen oder Falken (Beizjagd) ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Falknerjagdschein mit sich führen.
Der Jagdschein wird vom Landkreis Celle als
- Jahresjagdschein für ein oder für drei Jagdjahre,
- Falknerjagdschein für die Ausübung der Jagd mit Greifvögeln (Beizjagd),
- Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage, oder
- Jugendjagdschein für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
nach einheitlichen, vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bestimmten Mustern erteilt.
Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet.
Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass die beantragende Person eine Jägerprüfung bestanden hat; die erste Erteilung eines Falknerjagdschein ist davon abhängig, dass zusätzlich zur Jägerprüfung oder eingeschränkten Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden wurde.
Bei der Verlängerung eines Jagdscheins hat der Landkreis Celle die Zuverlässigkeit der antragstellenden Person zu prüfen. Damit der verlängerte Jagdschein direkt bei Antragstellung erhalten werden kann, ist im Vorhinein eine datenschutzrechtliche Einverständniserklärung erforderlich. Hierdurch wird die Jagdbehörde des Landkreises Celle legitimiert, das Zuverlässigkeitsprüfungsverfahren vor Antragstellung einzuleiten.
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Erteilung oder Verlängerung eines Tages-, Jahres- oder Dreijahresjagdscheines
allgemeine Informationen
Zur Ausübung der Jagd ist nach erfolgreich abgelegter Jägerprüfung das Lösen eines Jagdscheins zwingend erforderlich.
Nutzen Sie den Postweg und reichen Sie Ihren Jagdscheinantrag mit vollständigen Unterlagen ein!
Gebühren
- Tagesjagdschein 30,00 €
Jahresjagdschein
- für ein Jagdjahr 90,00 €
- für drei Jagdjahre 220,00 €
ermäßigter Jahresjagdschein (z.B. für FORSTbeamte)
- für ein Jagdjahr 20,50 €
- für drei Jagdjahre 52,50 €
Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Jägerprüfung im Original (bei Ersterteilung)
- Aktuelles Lichtbild (bei Erst- und Neuausstellung)
- letzter Jagdschein
- Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung
- ggf. Bescheinigung zur Ausstellung oder Verlängerung eines ermäßigten Jagdscheines
- ggf. Jagdbefugnis und Nachweis über ausreichende jagdliche Erfahrung bei ausländischen Jagdgästen
Formulare
- DOCX-Datei: (63 kB)
- PDF-Datei: (594 kB)
- PDF-Datei: (408 kB)
Erteilung oder Verlängerung eines Falknerjagdscheines für ein oder drei Jagdjahre
allgemeine Informationen
Zur Ausübung der Beizjagd ist nach erfolgreich abgelegter Jäger- und Falknerprüfung das Lösen des entsprechenden Jagdscheines zwingend erforderlich.
Nutzen Sie den Postweg und reichen Sie Ihren Jagdscheinantrag mit vollständigen Unterlagen ein!
Gebühren
Falknerjagdschein
- für ein Jagdjahr 30,00 €
- für drei Jagdjahre 80,00 €
bei gleichzeitigem Lösen des Jagdscheines
- für ein Jagdjahr 17,50 €
- für drei Jagdjahre 47,50 €
Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag Zeugnis über die erfolgreich abgelegter Falknerprüfung im Original (bei Ersterteilung)
- Aktuelles Lichtbild (bei Erst- und Neuausstellung)
- letzter Jagdschein
- Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung
Formulare
- DOCX-Datei: (63 kB)
- PDF-Datei: (594 kB)
- PDF-Datei: (408 kB)
Erteilung oder Verlängerung eines Jugendjagdscheines
allgemeine Informationen
Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden. Dieser berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichts-person; die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein. Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.
Zur Ausübung der Jagd ist nach erfolgreich abgelegter Jägerprüfung das Lösen des Jagdscheines zwingend erforderlich.
Nutzen Sie den Postweg und reichen Sie Ihren Jagdscheinantrag mit vollständigen Unterlagen ein!
Gebühren
Jugendjagdschein 35,00 €
Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Jägerprüfung im Original (bei Ersterteilung)
- Aktuelles Lichtbild (bei Erst- und Neuausstellung)
- letzter Jagdschein
- Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung
Formulare
- Antrag „Jagdscheinantrag“
- Einverständniserklärung „Einverständniserklärung“
- Datenschutzhinweise „Datenschutzhinweise“
Zweitschrift
allgemeine Informationen
Eine Zweitschrift des Jagdscheines kann ausgestellt werden, wenn das Original verloren gegangen ist oder gestohlen wurde.
Gebühren
25,00 €
Unterlagen
Schriftliche Erklärung über den Verlust des Jagdscheines.
Formulare
Keine