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Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen

Das Austreten wassergefährdender Stoffe aus Anlagen aller Art ist uns oder der nächsten Polizeidienststelle unverzüglich zu melden. Das gilt auch für Verkehrsunfälle, bei denen Kraftstoffe aus den Betriebsstofftanks oder Motoren- oder Hydrauliköl ausgelaufen sind, oder wenn z.B. Tankfahrzeuge oder andere Fahrzeuge, die wassergefährdende Stoffe transportieren, verunglücken und wassergefährdende Stoffe auslaufen oder auslaufen zu drohen. Dafür stehen wir rund um die Uhr für Sie zur Verfügung, da nach Dienstschluss eine Rufbereitschaft besteht, die nur über den Feuerwehrnotruf 112 oder den Polizeinotruf 110 erreicht werden kann.