Inhalt

Bodenschutz

Böden nehmen eine Schlüsselstellung in unserem Leben ein. Sie bilden die Lebensgrundlage und den Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen und liefern die Grundlage für viele Nahrungsmittel und erneuerbare Rohstoffe. Das Bundes- Bodenschutzgesetz vom 17. März 1998 (BGBl. I, S. 502) schützt die natürlichen und Nutzungsfunktionen des Bodens sowie Böden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte.

Zwei verrostete Bomben auf einer Wiese

Im Sachgebiet Bodenschutz erhalten Bauherren und Kaufinteressenten Auskünfte über die frühere Nutzung ihrer Grundstücke hinsichtlich Altstandorte (aufgegebene Gewerbe- und Rüstungsbetriebe). Die Zuständigkeit für Altablagerungen (geschlossene Mülldeponien) liegt beim Zweckverband Abfallwirtschaft Celle. Hinweisen auf noch nicht bekannte und erfasste Anlagen wird nachgegangen und das Kataster entsprechend ergänzt.

Luftaufnahme des gesprengten Marine-Sperrzeugamtes Starkshorn vom August 1945

Zu den Aufgaben gehört weiterhin die Abwehr von schädlichen Bodenverunreinigungen und sonstigen die natürlichen Bodenfunktionen beeinträchtigende Einwirkungen, ggf. in Zusammenarbeit mit der Abteilung Wasserwirtschaft oder dem Zweckverband Abfallwirtschaft Celle, und die Abgabe von Stellungnahmen bei der geplanten Verwertung von Aushub und anderen mineralischen Reststoffen.