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Teichanlagen

Für die Herstellung eines Teiches, der nicht mit einer künstlichen Abdichtung versehen ist, brauchen Sie eine Genehmigung vom Landkreis Celle. Dabei ist unrelevant, ob er sich innerhalb oder außerhalb der Bebauung befinden soll.

Daneben wird die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis erforderlich, wenn zur Teichbewirtschaftung Grundwasser und/oder Oberflächenwässer (z.B. zur Wasserentnahme oder Wasserableitung) benutzt werden sollen.