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Naturschutzgebiet "Breites Moor"

Aufgrund der Vorgaben aus der FFH-Richtlinie (92/43/EWG – Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie-) der Europäischen Union ist der Landkreis Celle verpflichtet, FFH-Gebiete unter Beachtung bestimmter Vorgaben zu sichern.

Im Rahmen des Ausweisungsverfahrens des Naturschutzgebietes (NSG) „Breites Moor" zur Sicherung des gleichnamigen FFH-Gebietes Nr. 085 wurde das Beteiligungsverfahren gemäß § 14 Abs. 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) durchgeführt. Hierbei wurde den betroffenen Gemeinden und den sonst betroffenen Behörden sowie Interessensvertretungen Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben. Zudem erfolgte die öffentliche Auslegung. Die Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen aus dem Beteiligungs- und Auslegungsverfahren wurden ausgewertet und anschließend der Entwurf der Verordnung entsprechend angepasst.

Die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Breites Moor" (NSG-LÜ 26) wurde am 14.04.2021 im Nds. Ministerialblatt veröffentlicht.

Kurzbeschreibung:

Das rund 122 ha große Gebiet ist identisch mit dem FFH-Gebiet Nr. 85 „Breites Moor“. ca. 97 ha liegen im Landkreis Celle, ca. 25 ha befinden sich im Stadtgebiet Celle.

Das seit 1975 als NSG geschützte Gebiet zwischen Celle und Eschede ist ein Hoch- und Übergangsmoor, dass in seinem Kerngebiet keiner Nutzung mehr unterliegt. In den Randbereichen findet sich forstwirtschaftliche Nutzung sowie extensive Grünlandnutzung und extensiv bis nicht mehr genutzte Fischteiche. An der Nordgrenze schließt sich die Bahnstrecke von Celle nach Uelzen an.

Folgende Dateien sind für Sie zum Herunterladen bereitgestellt:

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