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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)

Für Menschen, die in "besonderen sozialen Schwierigkeiten" leben, gibt es spezielle ambulante und stationäre Unterstützungsangebote.

Was sind "besondere soziale Schwierigkeiten"?

Besondere Lebensverhältnisse sind zum Beispiel:

  • eine ungesicherte wirtschaftliche Grundlage,
  • wenn keine Wohnung vorhanden ist oder die Wohnverhältnisse unzureichend sind,
  • Lebensumstände, die von Gewalt geprägt sind,
  • eine Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung oder
  • andere vergleichbare nachteilige Umstände. Treten mehrere dieser Faktoren auf und kann die / der Betroffene diese Situation nicht aus eigener Kraft bewältigen, spricht man von "besonderen sozialen Schwierigkeiten".

Welche Leistungen können die Leistungsberechtigten erhalten?

Ziel der Leistungen soll es sein, diese Menschen zu einer selbständigen Lebensbewältigung zu befähigen. Diese „Hilfe zur Selbsthilfe“ umfasst:

  • Persönliche Beratung und Unterstützung,
  • Maßnahmen zur Wohnungssicherung, -erhaltung und –beschaffung,
  • Maßnahmen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes, einer Berufs- oder Schulausbildung,
  • Hilfen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags.

An wen kann ich mich wenden?

Bei ersten Anfragen wenden sie sich bitte an Frau Schorling oder per E-Mail info@LKCelle.de