Inhalt

Unterhaltssicherung

Unterhaltssicherung für freiwillig Wehrdienstleistende

Freiwillig Wehrdienstleistende und ihre Familienangehörigen sowie Wehrübende erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen. Freiwillig Wehrdienstleistende und ihre Familienangehörigen sowie Wehrübende erhalten unter bestimmten Voraussetzungen zur Sicherung des Lebensbedarfs Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG).

Der freiwillig Wehrdienstleistende und seine Familienangehörigen können im Rahmen des USG beispielsweise folgende Leistungen erhalten:

  • Allgemeine Leistungen für die Ehefrau und Kinder
  • Einzelleistungen für unterhaltsberechtigte Angehörige (zum Beispiel Eltern, unterhaltsberechtigte Kinder)
  • Sonderleistungen (zum Beispiel Beitragserstattungen für Kranken-, Privathaftpflicht- sowie Hausratversicherungen)
  • Mietbeihilfe für angemieteten selbst genutzten Wohnraum
  • Wirtschaftsbeihilfe für freiwillig Wehrdienstleistende, die eine selbstständige berufliche Tätigkeit ausüben
  • Härteausgleich (zum Beispiel Kreditkostenbeihilfe)

Wer eine Wehrübung leistet, an einer besonderen Auslandsverwendung oder einer Hilfeleistung im Innern/ im Ausland bzw. im Spannungs- und Verteidigungsfall teilnimmt, kann im Rahmen des USG beispielsweise folgende Leistungen erhalten:

  • Verdienstausfallentschädigung
  • Leistungen für Selbstständige
  • Mindestleistung

Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Referat I 2.3.7

Postfach 301054
40410 Düsseldorf