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Vergünstigungen für Schwerbehinderte

Eine möglichst umfassende Eingliederung der behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger ist eine vordringliche Aufgabe für Staat und Gesellschaft. Das Schwerbehindertengesetz und eine Reihe anderer gesetzlicher Bestimmungen räumen den Schwerbehinderten eine Vielzahl unterschiedlicher Vergünstigungen ein. Hierzu zählen die unentgeltliche bzw.- verbilligte Beförderung im Personennahverkehr, steuerrechtliche Vergünstigungen, ein höheres Wohngeld, Vergünstigungen bei der Sparförderung und Vermögensbildung und vieles andere mehr.

Schwerbehinderten wird vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (ehemals Versorgungsamt) auf Antrag ein Ausweis über die Eigenschaft als Schwerbehinderter, den Grad der Behinderung und über weitere gesundheitliche Merkmale ausgestellt, wenn der festgestellte Grad der Behinderung mindestens 50 % beträgt. Der Ausweis gilt im Regelfall als Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft ab dem Zeitpunkt, zu dem der Antrag beim Landesamt eingegangen ist. Neben dem Grad der Behinderung sind vielfach gesundheitliche Merkmale Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilausgleichen. Das Landesamt trägt festgestellte gesundheitliche Merkmale in den Ausweis ein.

Den Schwerbehindertenausweis können Sie beantragen beim

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Schiffgraben 30–32
30175  Hannover


Seit dem 01. Februar 2007 besteht für Sie die Möglichkeit via Internet Ihren Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht online zu stellen. Sie können folgende Anträge online stellen:

  • Erstantrag
  • Folgeantrag
  • Antrag auf Ausstellung eines Bleiblattes (nur wenn bei Ihnen das Merkzeichen H oder BI zuerkannt wurde).

Sie erhalten – auf Wunsch – Sachstandsinformationen über Änderungen Ihrer Vorgänge per E-Mail-Benachrichtigung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Ausweisverlängerung als PDF-Formular herunter zu laden und auszudrucken sowie diesen dann mit der Post zu versenden.

Weitere Angaben und einen Online-Antrag zur Feststellung des Grades der Behinderung und von Merkzeichen nach dem SGB IX finden Sie unter: