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Naturschutzgebiet Quell- und Durchströmungsmoor mit Kleingewässern bei Dalle

Bild vergrößern: Eindruck aus dem Naturschutzgebiet Kleingewässer bei Dalle Landkreis Celle
Eindruck aus dem Naturschutzgebiet Kleingewässer bei Dalle

Aufgrund der Vorgaben aus der FFH-Richtlinie (92/43/EWG – Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie-) der Europäischen Union ist der Landkreis Celle verpflichtet, FFH-Gebiete unter Beachtung bestimmter Vorgaben zu sichern.

Im Rahmen des Ausweisungsverfahrens des Naturschutzgebietes (NSG) „Quell- und Durchströmungsmoor mit Kleingewässern bei Dalle" zur Sicherung des FFH-Gebietes 291 „Kleingewässer bei Dalle" und umliegender wertvoller Flächen wurde das Beteiligungsverfahren gemäß § 14 Abs. 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) durchgeführt. Hierbei wurde der betroffenen Gemeinde und den sonst betroffenen Behörden sowie Interessensvertretungen Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben. Die Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen aus dem Beteiligungs- und Auslegungsverfahren wurden ausgewertet und anschließend der Entwurf der Verordnung entsprechend angepasst.

Im weiteren Verfahren hat der Kreistag am 01.11.2017 die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Quell- und Durchströmungsmoor mit Kleingewässern bei Dalle" (NSG-LÜ 315) beschlossen und diese ist am 08.12.2017 im Amtsblatt des Landkreises Celle verkündet worden. Das Gebiet ist damit nun abschließend hoheitlich gesichert.

Kurzbeschreibung:

Das ca. 25 ha große Naturschutzgebiet „Quell- und Durchströmungsmoor mit Kleingewässern bei Dalle" umfasst das 5 ha große FFH-Gebiet „Kleingewässer bei Dalle“ und geht darüber hinaus.

Es liegt ca. 1 km nordöstlich der Ortschaft Dalle in der Gemeinde Eschede im Landkreis Celle. Vorrangig handelt es sich um ein wiedervernässtes Quell- und Durchströmungsmoor in der Bachniederung des Daller Bachs mit intakter Übergangsmoor-Vegetation, Moorwäldern und naturnahen Kleingewässern. Die Flächen befinden sich gänzlich in öffentlicher Hand.

Das NSG wurde auf Vorschlag der Niedersächsischen Landesforsten an den Grenzen der in den Jahren 2011 und 2012 wiedervernässten Moorflächen abgegrenzt. Alle Waldflächen innerhalb des NSG wurden von den Landesforsten zugunsten der eigendynamischen Entwicklung des Waldes und des Moores aus der Nutzung und Bewirtschaftung genommen. Aufgrund des Prozessschutzes sind in der Verordnung keine Freistellungen für eine forstliche Bewirtschaftung enthalten.

Das FFH-Gebiet im NSG umfasst verschiedene Wald-, Moor- und Gewässerlebensräume, von denen die Lebensraumtypen 91D0 (Moorwälder), 3160 (Dystrophe Stillgewässer) und 7140 (Übergangs- und Schwingrasenmoore) aus FFH-Sicht eine besondere Bedeutung haben. Neben den zahlreichen charakteristischen Arten dieser Lebensräume ist das NSG Lebensraum der im Anhang II der FFH-Richtlinie gelisteten Großen Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis).

Folgende Daten sind für Sie zum Herunterladen bereitgestellt

Ansprechpartner

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