Sprachlernangebote
Integrationskurse
Integrationskurse bilden den Kern staatlicher Integrationsbemühungen und werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwaltet.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs haben Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, wenn sie noch keinen Sprachkurs der Bundesagentur für Arbeit besucht haben, sowie Ausländerinnen und Ausländer mit einem nach dem 01.01.2005 ausgestellten Aufenthaltstitel, wenn sie zu Erwerbszwecken, zum Zwecke des Familiennachzugs, aus humanitären Gründen oder als langfristig Aufenthaltsberechtigte nach § 38a Aufenthaltsgesetz dauerhaft in Deutschland leben. Auch mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2 oder 4 Aufenthaltsgesetz hat man einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs.
Vom BAMF zum Integrationskurs zugelassen werden können deutsche Staatsangehörige, EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Ausländerinnen und Ausländer mit einem vor dem 01.01.2005 ausgestellten Aufenthaltstitel, wenn sie nicht ausreichend deutsch sprechen und integrationsbedürftig sind. Auch Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung können einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs stellen.
Es werden Sprachkenntnisse bis Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens und Kenntnisse über Rechtsordnung, Kultur und Geschichte Deutschlands vermittelt.
Beratungsgespräche und Einstufungstests für Frauen und Jugendintegrationskurse erfolgen direkt beim Jugendmigrationsdienst.
Beratungsgespräche und Einstufungstests für Alphabetisierungskurse und Allgemeine Integrationskurse werden von der Volkshochschule (vhs) durchgeführt. Einen Beratungstermin kann man telefonisch unter 05141 9298 0 oder persönlich zu den allgemeinen Geschäftszeiten vereinbaren. Die Beratungen finden immer montags in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr statt.
Europäischen Referenzrahmen für Sprachen
Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs gehört zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis und die Einbürgerung. Weitere Informationen, zum Beispiel zu speziellen Kursarten oder zum Thema Teilnahmeberechtigung/‑verpflichtung, finden Sie hier:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Wenn Plätze in einem Kurs frei sind, der dem Ergebnis im Einstufungstest entspricht, erhalten Teilnehmer eine Einladung des Bildungsträgers, der den Kurs anbietet. Neben der VHS sind das im Landkreis Celle zurzeit:
DeuFöV-Kurse
Nach Abschluss des Integrationskurses kann man Berufssprachkurse des BAMF, die sogenannten DeuFöV Kurse besuchen. Die Anmeldung erfolgt über die vhs.
DeuFöV-Kurse werden von der vhs und der DAA angeboten.
Weiterführende Sprach- und Bildungsangebote, berufliche Orientierung und Integration
Nach Abschluss des Integrationskurses kann man mit einem Bildungs oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein von Jobcenter und Arbeitsagentur weiterführende Qualifizierungsangebote nutzen, die ganz oder teilweise dem Spracherwerb dienen.
Das Team Migration und Integration hat einen Flyer über das umfangreiche Angebot an Deutschlernformaten im Internet erstellt. Druckexemplare des Flyers erhalten Sie bei
- PDF-Datei: (5.9 MB)