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Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten

Die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten vereinbart eine Tätigkeit im Büro mit dem persönlichen Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis. Sie ist abwechslungsreich und umfasst rechtswissenschaftliche, betriebswirtschaftliche und sozialwissenschaftliche Inhalte.

Ausgebildete Verwaltungsfachangestelle übernehmen in fast allen Bereichen der Verwaltung wichtige Aufgaben. Sie sind beispielsweise im Straßenverkehrsamt, in der Ausländerstelle oder im Personalamt tätig.


Die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangstellten beginnt immer am 1. August eines jeden Jahres. Nach den Sommerferien des Vorjahres werden die Ausbildungsplätze im Bewerbungsportal ausgeschrieben.

Die dreijährige Ausbildungszeit besteht aus sich blockweise abwechselnden berufspraktischen und theoretischen Ausbildungszeiten.

Theoretische Ausbildung

Sie werden theoretisch in der BBS 1 Celle in Altenhagen ausgebildet und besuchen ebenfalls zudem den ausbildungsbegleitenden Lehrgang des Niedersächsischen Studieninstitutes in den Räumlichkeiten des Rathauses der Stadt Celle. Der Unterricht findet im Klassenverband mit den Ausbildungskräften der Stadt Celle und der kreisangehörigen Gemeinden statt. Im Rahmen des Lehrgangs werden Zwischen- und die Abschlussprüfung abgelegt. Zur weiteren Prüfungsvorbereitung findet zum Ende der Ausbildung ein zusätzlicher interner Unterricht statt, der von den Kolleginnen und Kollegen der Kreisverwaltung durchgeführt wird.

Während der Theoriephasen werden insbesondere Kenntnisse im öffentlichen Dienstrecht vermittelt. Sie haben dann Rechtfächer wie Zivilrecht, Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht. Auch behandeln Sie betriebswirtschaftliche Inhalte wie Kosten- und Leistungsrechnung und Finanzwirtschaft. Sie lernen, wie Sie die Gesetze im Berufsalltag verstehen und anwenden können.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung absolvieren Sie in den unterschiedlichen Ämtern der Kreisverwaltung. Ein entsprechender Ausbildungsplan wird Ihnen noch vor der Ausbildung ausgehändigt.

In den praktischen Ausbildungsphasen vertiefen Sie die theoretisch erworbenen Kenntnisse anhand der täglichen Arbeit in der Behörde. Diese sind sehr vielfältig: Das Straßenverkehrsamt stellt z.B. Führerscheine aus und muss diese gelegentlich auch einziehen. Im Ordnungsamt werden u.a. Gaststättenerlaubnisse bearbeitet und die Schwarzarbeit bekämpft. All dies erfolgt auf Grundlage entsprechender Gesetze.

Einstellungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Ausbildung ist ein Sekundabschluss 1 (ehemals Realschulabschluss) und ein Eignungstest mit gutem Ergebnis.

Von unseren Auszubildenden erwarten wir, dass Sie sich während der Ausbildung voll einbringen und Ihrer Bestes geben. Freundlichkeit, Offenheit und Spaß am Umgang mit Menschen sowie Interesse an rechtliche und wirtschaftlichen Zusammenhängen und an der Arbeit mit Gesetzen sind ebenfalls wichtige Kriterien.

Arbeitszeit, Urlaub und Ausbildungsvergütung

Die wöchentliche Arbeitszeit liegt bei 39 Stunden. Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage im Jahr.

Die monatliche Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes – Allgemeiner Teil und Besonderer Teil BBiG (TVAöD-BBiG).

  1. Ausbildungsjahr 1.068,26€
  2. Ausbildungsjahr 1.118,20€
  3. Ausbildungsjahr 1.164,02€